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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Führerscheine auf Probe <strong>2009</strong><br />

Mitteilungen aus dem VZR 128<br />

Anordnung Aufbauseminar 91<br />

besonderes Aufbauseminar 9<br />

Verwarnung mit Hinweis verkehrspsychologischer Beratung 30<br />

Anordnung medizinisch-psychologisches Gutachten 2<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis 2<br />

Verstöße gegen das BtMG<br />

Aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden durch das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> folgende<br />

Maßnahmen veranlasst<br />

Anordnungen Facharztgutachten bzw. med.-psych. Gutachten 29<br />

Entzug oder freiwilliger Verzicht der Fahrerlaubnis 20<br />

Im Bereich des Fahrschul- und Fahrlehrerwesens wurden 3 Fahrschulerlaubnisse, 2 Fahrschulerweiterungen, 2<br />

Zweigstellenerlaubnisse und 6 Fahrlehrerlaubnisse erteilt.<br />

Ein weiterer Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens konnte erreicht werden,<br />

indem den Fahrschulen die Möglichkeit eröffnet wurde, die gesamte Antragstellung über das Internet zu bewerkstelligen.<br />

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> ist somit Spitzenreiter in Bayern, was den Einsatz von<br />

neuer Technologie zur Abwicklung des Antragsverfahrens betrifft.<br />

Als Neuerung im Fahrerlaubniswesen ist zu erwähnen, dass durch die Einführung des BKrFQG Kraftfahrerinnen<br />

und Kraftfahrer, die gewerblich Kraftfahrzeuge im Güterverkehr oder Personenverkehr führen eine besondere<br />

Qualifikation nachweisen müssen. Diese wird durch Eintragung einer Schlüsselziffer im Führerschein dokumentiert.<br />

Des Weiteren besteht seit Oktober <strong>2009</strong> für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und der<br />

technischen Hilfsdienste die Möglichkeit eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t zu erhalten. Die<br />

Ausbildung und Abnahme der Prüfung erfolgt durch ausbildungsberechtigte Personen der Feuerwehr, Rettungsdienste<br />

und der technischen Hilfsdienste. Die Fahrberechtigung wird dann danach durch die Führerscheinstelle<br />

erteilt.<br />

Kraftfahrzeugzulassungsbehörde<br />

In der Zulassungsbehörde war im Jahr <strong>2009</strong> auf Grund der sog. Abwrackprämie durchgängig ein größerer Publikumsandrang<br />

zu bewältigen. Da der Kfz-Handel die Nachfrage teilweise nur schwer bewältigen konnte, gab es<br />

auch verstärkt Importe bzw. Re-Importe von Fahrzeugen aus dem europäischen Ausland zu verzeichnen, welche<br />

bei der Zulassung teilweise einen höheren Aufwand verursachen.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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