Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Führerscheine auf Probe <strong>2009</strong><br />
Mitteilungen aus dem VZR 128<br />
Anordnung Aufbauseminar 91<br />
besonderes Aufbauseminar 9<br />
Verwarnung mit Hinweis verkehrspsychologischer Beratung 30<br />
Anordnung medizinisch-psychologisches Gutachten 2<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis 2<br />
Verstöße gegen das BtMG<br />
Aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden durch das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> folgende<br />
Maßnahmen veranlasst<br />
Anordnungen Facharztgutachten bzw. med.-psych. Gutachten 29<br />
Entzug oder freiwilliger Verzicht der Fahrerlaubnis 20<br />
Im Bereich des Fahrschul- und Fahrlehrerwesens wurden 3 Fahrschulerlaubnisse, 2 Fahrschulerweiterungen, 2<br />
Zweigstellenerlaubnisse und 6 Fahrlehrerlaubnisse erteilt.<br />
Ein weiterer Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens konnte erreicht werden,<br />
indem den Fahrschulen die Möglichkeit eröffnet wurde, die gesamte Antragstellung über das Internet zu bewerkstelligen.<br />
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> ist somit Spitzenreiter in Bayern, was den Einsatz von<br />
neuer Technologie zur Abwicklung des Antragsverfahrens betrifft.<br />
Als Neuerung im Fahrerlaubniswesen ist zu erwähnen, dass durch die Einführung des BKrFQG Kraftfahrerinnen<br />
und Kraftfahrer, die gewerblich Kraftfahrzeuge im Güterverkehr oder Personenverkehr führen eine besondere<br />
Qualifikation nachweisen müssen. Diese wird durch Eintragung einer Schlüsselziffer im Führerschein dokumentiert.<br />
Des Weiteren besteht seit Oktober <strong>2009</strong> für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und der<br />
technischen Hilfsdienste die Möglichkeit eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t zu erhalten. Die<br />
Ausbildung und Abnahme der Prüfung erfolgt durch ausbildungsberechtigte Personen der Feuerwehr, Rettungsdienste<br />
und der technischen Hilfsdienste. Die Fahrberechtigung wird dann danach durch die Führerscheinstelle<br />
erteilt.<br />
Kraftfahrzeugzulassungsbehörde<br />
In der Zulassungsbehörde war im Jahr <strong>2009</strong> auf Grund der sog. Abwrackprämie durchgängig ein größerer Publikumsandrang<br />
zu bewältigen. Da der Kfz-Handel die Nachfrage teilweise nur schwer bewältigen konnte, gab es<br />
auch verstärkt Importe bzw. Re-Importe von Fahrzeugen aus dem europäischen Ausland zu verzeichnen, welche<br />
bei der Zulassung teilweise einen höheren Aufwand verursachen.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.