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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Wesentliche Punkte dieser umfassenden Reform des Personenstandsrechts sind:<br />

• Statt der bisherigen Personenstandsbücher in Papierform sind ab 1.1.<strong>2009</strong> nunmehr elektronische Personenstandsregister<br />

(Geburtsregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Sterberegister) vorgegeben.<br />

In einer Übergangszeit bis längstens 31.12.2013 beurkunden die Standesämter, die noch keine elektronische<br />

Registerführung haben, die Personenstandsfälle in einem Papierregister. Da eine elektronische Registerführung<br />

in der vom Gesetzgeber gewollten Form derzeit aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich<br />

ist, werden die Personenstandsregister derzeit generell noch in Papierform geführt.<br />

• Der Personenstand ist erstmals gesetzlich definiert.<br />

• Die Regelung von Organisationsstruktur und Zuständigkeiten obliegt den Ländern.<br />

• Die Gebührenhoheit liegt bei den Ländern und nicht mehr beim Bund.<br />

• Die Schaffung zentraler Landesregister ist möglich und in Bayern beabsichtigt.<br />

• Das bisher als weiteres Personenstandsbuch geführte Familienbuch wurde abgeschafft.<br />

• Lebenspartnerschaften werden nun einheitlich bei den Standesämtern beurkundet (auch in Bayern).<br />

• Die Fortführung der Personenstandsregister ist jetzt zeitlich begrenzt. Nach Ablauf bestimmter Fristen (Geburtenregister<br />

110 Jahre, Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister jeweils 80 Jahre, Sterberegister 30<br />

Jahre) werden die Register und die Sammelakten dazu an die Archive abgegeben bzw. unterliegen Archivrecht.<br />

• Der Inhalt der Personenstandsregister wurde im Hauptteil reduziert, im Hinweisteil dafür umfangreicher.<br />

• Die Zahl der ausstellbaren Personenstandsurkunden wurde reduziert (Abschaffung von Geburtsschein und<br />

Abstammungsurkunde).<br />

• Das Aussehen der Personenstandsurkunden hat sich verändert, so ist jetzt bei allen nationalen Urkunden im<br />

Hintergrund der Bundesadler eingedruckt.<br />

• Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland können nun auf Antrag beim Standesamt am Wohnsitz<br />

nachbeurkundet werden.<br />

• Die Anzeigepflicht von Personenstandsfällen wurde erweitert. So müssen jetzt Kliniken, Heime und sonstige<br />

Einrichtungen Geburten und Sterbefälle schriftlich anzeigen. Anerkannte Bestattungsunternehmen können<br />

nunmehr schriftlich anzeigen (bisher nur durch persönliche Vorsprache).<br />

• Die Berichtigungsmöglichkeiten von Personenstandsregistern außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens<br />

wurden erweitert.<br />

• Die Benutzung der Personenstandsregister wurde insbesondere auch für wissenschaftliche Forschung neu<br />

geregelt.<br />

Zwar war das Personenstandsrechtsreformgesetz bereits im Februar 2007 veröffentlicht worden, die für die<br />

praktische Umsetzung und für die Erstellung der EDV-Programme und der Vordrucke notwendigen Vorgaben<br />

insbesondere auch zu Aussehen und Inhalt der Personenstandsregister und -urkunden, zu Gebühren, usw.,<br />

kamen jedoch erst kurz vor Jahresbeginn. Teilweise stehen notwendige Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen<br />

von Bund und Land sogar noch immer aus. Für die Standesbeamten und auch für die Aufsichtsbehörden<br />

war daher ab 01.01.<strong>2009</strong> Improvisation gefragt. Folge waren unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen<br />

sowohl der einzelnen Programmanbieter als auch der einzelnen Standesämter und Standesbeamten. Auch<br />

stellte sich schnell heraus, dass das neue Personenstandsrecht zwar für eine zukünftige elektronische Personenstandsregisterführung<br />

geeignet scheint, jedoch mangels ausreichender Übergangsregelung für die Fortführung<br />

der bisherigen Personenstandsbücher in Papierform in jedweder Hinsicht einen ganz erheblichen Mehraufwand<br />

bei den Standesämtern und bei der Standesamtsaufsicht verursacht. Schulungen und Fortbildungen<br />

führten aufgrund der genannten gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten ebenfalls nicht immer zu einer Lösung<br />

aufgetauchter Probleme und Fragestellungen.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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