Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Wesentliche Punkte dieser umfassenden Reform des Personenstandsrechts sind:<br />
• Statt der bisherigen Personenstandsbücher in Papierform sind ab 1.1.<strong>2009</strong> nunmehr elektronische Personenstandsregister<br />
(Geburtsregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Sterberegister) vorgegeben.<br />
In einer Übergangszeit bis längstens 31.12.2013 beurkunden die Standesämter, die noch keine elektronische<br />
Registerführung haben, die Personenstandsfälle in einem Papierregister. Da eine elektronische Registerführung<br />
in der vom Gesetzgeber gewollten Form derzeit aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich<br />
ist, werden die Personenstandsregister derzeit generell noch in Papierform geführt.<br />
• Der Personenstand ist erstmals gesetzlich definiert.<br />
• Die Regelung von Organisationsstruktur und Zuständigkeiten obliegt den Ländern.<br />
• Die Gebührenhoheit liegt bei den Ländern und nicht mehr beim Bund.<br />
• Die Schaffung zentraler Landesregister ist möglich und in Bayern beabsichtigt.<br />
• Das bisher als weiteres Personenstandsbuch geführte Familienbuch wurde abgeschafft.<br />
• Lebenspartnerschaften werden nun einheitlich bei den Standesämtern beurkundet (auch in Bayern).<br />
• Die Fortführung der Personenstandsregister ist jetzt zeitlich begrenzt. Nach Ablauf bestimmter Fristen (Geburtenregister<br />
110 Jahre, Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister jeweils 80 Jahre, Sterberegister 30<br />
Jahre) werden die Register und die Sammelakten dazu an die Archive abgegeben bzw. unterliegen Archivrecht.<br />
• Der Inhalt der Personenstandsregister wurde im Hauptteil reduziert, im Hinweisteil dafür umfangreicher.<br />
• Die Zahl der ausstellbaren Personenstandsurkunden wurde reduziert (Abschaffung von Geburtsschein und<br />
Abstammungsurkunde).<br />
• Das Aussehen der Personenstandsurkunden hat sich verändert, so ist jetzt bei allen nationalen Urkunden im<br />
Hintergrund der Bundesadler eingedruckt.<br />
• Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland können nun auf Antrag beim Standesamt am Wohnsitz<br />
nachbeurkundet werden.<br />
• Die Anzeigepflicht von Personenstandsfällen wurde erweitert. So müssen jetzt Kliniken, Heime und sonstige<br />
Einrichtungen Geburten und Sterbefälle schriftlich anzeigen. Anerkannte Bestattungsunternehmen können<br />
nunmehr schriftlich anzeigen (bisher nur durch persönliche Vorsprache).<br />
• Die Berichtigungsmöglichkeiten von Personenstandsregistern außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens<br />
wurden erweitert.<br />
• Die Benutzung der Personenstandsregister wurde insbesondere auch für wissenschaftliche Forschung neu<br />
geregelt.<br />
Zwar war das Personenstandsrechtsreformgesetz bereits im Februar 2007 veröffentlicht worden, die für die<br />
praktische Umsetzung und für die Erstellung der EDV-Programme und der Vordrucke notwendigen Vorgaben<br />
insbesondere auch zu Aussehen und Inhalt der Personenstandsregister und -urkunden, zu Gebühren, usw.,<br />
kamen jedoch erst kurz vor Jahresbeginn. Teilweise stehen notwendige Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen<br />
von Bund und Land sogar noch immer aus. Für die Standesbeamten und auch für die Aufsichtsbehörden<br />
war daher ab 01.01.<strong>2009</strong> Improvisation gefragt. Folge waren unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen<br />
sowohl der einzelnen Programmanbieter als auch der einzelnen Standesämter und Standesbeamten. Auch<br />
stellte sich schnell heraus, dass das neue Personenstandsrecht zwar für eine zukünftige elektronische Personenstandsregisterführung<br />
geeignet scheint, jedoch mangels ausreichender Übergangsregelung für die Fortführung<br />
der bisherigen Personenstandsbücher in Papierform in jedweder Hinsicht einen ganz erheblichen Mehraufwand<br />
bei den Standesämtern und bei der Standesamtsaufsicht verursacht. Schulungen und Fortbildungen<br />
führten aufgrund der genannten gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten ebenfalls nicht immer zu einer Lösung<br />
aufgetauchter Probleme und Fragestellungen.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.