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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Seit Anfang 2007 sind in den Gemeinschaftsunterkünften im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. auch Asylbewerber<br />

und abgelehnte Asylbewerber untergebracht, bei denen die sachliche Zuständigkeit bei der Zentralen Rückführungsstelle<br />

(ZRS) Nordbayern verbleibt. Derzeit betrifft dies 15 Personen. Bestimmte ausländerrechtliche Aufgaben<br />

(wie z. B. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Bearbeitung von<br />

Behördenschreiben) sind im Rahmen der Amtshilfe der örtlichen Ausländerbehörde übertragen, die eigentlich<br />

Sachbearbeitung und insbesondere die Vornahme aufenthaltsbeendender Maßnahmen erfolgt durch die ZRS<br />

Nordbayern. Der vor Ort angefallene Schriftverkehr ist daher stets dorthin weiterzuleiten. Durch diese doppelte<br />

Zuständigkeit lässt sich ein Mehraufwand an Bürokratie nicht vermeiden. Sowohl für die betroffenen Personen<br />

und deren Bevollmächtigte und Helfer als auch für andere Behörden und Stellen ist diese unterschiedliche Zuständigkeit<br />

häufig nicht nachvollziehbar und es kommt immer wieder zu Missverständnissen, deren Klärung oft<br />

einige Zeit in Anspruch nimmt.<br />

Insgesamt wurden dem <strong>Landkreis</strong> im vergangenen Jahr 45 Asylbewerber (2008: 56) neu zugewiesen, während<br />

24 Asylbewerber (2008: 27) aus dem <strong>Landkreis</strong> wegkamen, d. h. umverteilt oder abgeschoben wurden bzw.<br />

freiwillig ausgereist oder untergetaucht sind.<br />

Wie auch schon im Vorjahr wurde auch <strong>2009</strong> kein Asylbewerber als asylberechtigt anerkannt. 14 Asylantragsteller<br />

(überwiegend irakische Staatsangehörige) erhielten jedoch eine Anerkennung als Flüchtling nach der<br />

Genfer Konvention zugesprochen (2008: 45, 2007: 5).<br />

Bei einer Personen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass ein Abschiebungsverbot<br />

nach § 60 Abs. 7 AufenthG vorliegt, 1 Person (Vorjahr: 9) erlangte asylunabhängiges Aufenthaltsrecht durch<br />

Heirat oder anderem Familiennachzugszweck.<br />

Des Weiteren wurden im vergangenen Jahr 71 (Vorjahr: 51) Aufenthaltsgestattungen neu ausgestellt oder verlängert,<br />

16 (Vorjahr: 28) Umverteilungsanträge bearbeitet und verbeschieden, 1 freiwillige Ausreise arrangiert<br />

(2008: 3, 2007: 3) und 3 (Vorjahr: 3) Abschiebungen durchgeführt. 9 Personen (2008: 8, 2007: 18) wurden im<br />

Jahr <strong>2009</strong> nach Untertauchen oder nach deren Abschiebung zur Fahndung ausgeschrieben. Bei 5 weiteren<br />

Ausländern wurde die Verlängerung der bereits bestehenden Ausschreibung beantragt. Bei 40 Personen konnte<br />

die Löschung der Fahndungsausschreibung veranlasst werden.<br />

Ein Großteil der Asylbewerber und abgelehnten Asylbewerber im <strong>Landkreis</strong> ist nicht im Besitz von Identitätsnachweisen.<br />

Hier liegt auch die Ursache für das größte Problem der Ausländerbehörden im Asylrecht, der Beschaffung<br />

von Heimreisedokumenten für abgelehnte Asylbewerber. Die weiterhin in hohem Maße stattfindende<br />

Verschleierung der tatsächlichen Identität und Herkunft macht umfangreiche Ermittlungen sowie zeitaufwendige<br />

und kostenintensive Maßnahmen (Einholung von Gutachten zur Sprachanalyse, Speicheltests, Vorführung<br />

bei ausländischen Vertretungen, u. a.) nötig, obwohl die Heimreisescheinbeschaffung für etliche Staaten<br />

mittlerweile über eine Zentralstelle Rückführung/Passbeschaffung Bayern bei der Regierung von Oberbayern<br />

abgewickelt wird. <strong>2009</strong> wurde dort für insgesamt 3 Personen (Vorjahr: 10) die Ausstellung eines Passersatzpapiers<br />

beantragt. In einem Fall konnte tatsächlich ein Heimreisedokument beschafft werden. Weitere 16<br />

Verfahren zur Beschaffung von Passersatzpapieren aus den Vorjahren sind darüber hinaus aktuell noch<br />

anhängig. Dies erfordert, auf Sachverhaltsänderungen zu reagieren und diese mitzuteilen, sowie die jeweils<br />

aktuellen Unterlagen an die Zentralstelle Rückführung bei der Regierung von Oberbayern zu übermitteln.<br />

Die Innenministerkonferenz hat am 4. Dezember <strong>2009</strong> eine Anschlussregelung an die gesetzliche Altfallregelung<br />

für langjährig geduldete Personen (in der Regel abgelehnte Asylbewerber) in Bezug auf die zum Jahresende<br />

<strong>2009</strong> auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ getroffen.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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