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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Bayern musste daher seine ursprüngliche Weisungslage revidieren mit der Folge, dass alle in Betracht kommenden<br />

Vorgänge der Fragebogenaktion von 2005 nochmals zu überprüfen waren. Insgesamt waren im<br />

<strong>Landkreis</strong> 25 Kinder betroffen. Bei 7 Kindern war aufgrund seinerzeit vorgelegter Bestätigungen des türkischen<br />

Generalkonsulates Nürnberg ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht festgestellt worden, diese sind<br />

seit dem Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit Mehrstaater. 8 weitere betroffene Kinder haben<br />

zwischenzeitlich die türkische Staatsangehörigkeit wieder abgelegt und besitzen seither ausschließlich die<br />

deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 10 Kindern wurde durch die erneute Prüfung nach Änderung der ursprünglichen<br />

Weisungslage im vergangenen Jahr festgestellt, dass diese ihre deutsche Staatsangehörigkeit entgegen<br />

der ursprünglichen Auffassung doch nicht verloren haben, sondern vielmehr sowohl die türkische als auch die<br />

deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.<br />

Im Herbst 2007 wurde ein zentrales elektronisches Staatsangehörigkeitsregister (EStA) geschaffen. Dieses<br />

Register wurde beim Bundesverwaltungsamt eingerichtet und nahm im Februar <strong>2009</strong> seinen Betrieb auf.<br />

Hierzu mussten sämtliche seit 28.08.2007 getroffenen staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen<br />

dort eingespeichert werden. Die Staatsangehörigkeitsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, alle staatsangehörigkeitsrechtlichen<br />

Entscheidungen seit 01.01.1961 nachträglich in diesem EStA zu erfassen.<br />

Dies bedeutet einen immensen zeitlichen und personellen Aufwand, zumal in früheren Jahren ein Staatsangehörigkeitsausweis<br />

für etliche Bewerbungen (z.B. für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst) und viele Jahre lang<br />

auch für eine Eheschließung benötigt wurde. Für diese Nacherfassung müssen aufgrund der zu erfassenden<br />

Daten alle Akten der entsprechenden Staatsangehörigkeitsfälle gesichtet werden.<br />

Zum Stichtag 31.12.2008 waren bei den Einwohnermeldeämtern im <strong>Landkreis</strong> insgesamt 3.821 Personen<br />

(Vorjahr: 3.628, 2006: 3.580, 2005: 3.277) registriert, die neben der deutschen mindestens eine weitere<br />

Staatsangehörigkeit besitzen. Die Zahl dieser Personen steigt beständig an und wird sich wohl auch zukünftig<br />

so entwickeln. Das beruht darauf, dass es sich bei diesem Personenkreis neben den Aussiedler- und Spätaussiedlerfamilien<br />

zum einen um die Kinder aus deutsch-ausländischen Mischehen und um die Kinder, die unter<br />

die Optionsregelung fallen, und zum anderen Personen mit Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit<br />

handelt. Insbesondere EU-Bürger und Schweizer dürfen seit August 2007 bei einer Einbürgerung ihre bisherige<br />

Staatsangehörigkeit beibehalten.<br />

b) Einbürgerungen<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> fand mit 274 ausländischen Interessierten (2008: 208) ein ausführliches Beratungsgespräch<br />

über die bestehenden Möglichkeiten einer Einbürgerung, deren Voraussetzungen und des Verfahrensablaufes<br />

statt. Insbesondere die Aufklärung über die gegebenenfalls noch abzulegenden Prüfungen (Sprachprüfung,<br />

„Einbürgerungstest“) sowie über das durchzuführende Verfahren zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit/en<br />

(insbesondere bei Personen aus dem Kosovo) gestaltet sich hierbei oftmals sehr zeitintensiv.<br />

In 110 Fällen (2008: 55) erfolgte gemäß dem ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen eine detaillierte Sichtung<br />

der Ausländerakte mit Vorprüfung der konkreten Voraussetzungen. In all diesen Fällen kontaktierten die Betroffenen<br />

nach Ablauf einer eingeräumten „Bedenkzeit“ die Staatsangehörigkeitsbehörde erneut um ihren Einbürgerungswillen<br />

ausdrücklich zu versichern. Dennoch haben im vergangenen Jahr lediglich 63 Personen<br />

(2008: 44) auch tatsächlich einen entsprechenden Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch<br />

Einbürgerung gestellt.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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