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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Die festgestellten Mängel bezogen sich bei den Rinderhaltern auf Meldefehler oder fehlenden Meldungen in der<br />

HI-Tierdatenbank, fehlerhafte oder fehlende Eintragungen ins Bestandsregister oder mangelhafte Kennzeichnung<br />

der Rinder.<br />

In den Bereichen Kennzeichnung der Schweine, Schafe, Ziegen und Lebensmittel-/ Futtersicherheit musste bei<br />

keinem der kontrollierten Betriebe eine Sanktion erhoben werden.<br />

Der Bereich der Tierschutzkontrollen wies bei zwei Betrieben Mängel auf. Diese waren schlechte Versorgung<br />

der Tiere, Anbindehaltung von Kälbern, schlechte Beleuchtung und schadhafte Materialausführung der Tierhaltungseinrichtungen.<br />

Futtermittelkontrolle<br />

Die Entnahme von Futtermittelproben auf den Stufen Hersteller, Handel und Landwirt erfolgte auch im Jahr<br />

2008 wie bisher unter Risikogesichtspunkten. Ziel ist es, auf der Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten<br />

im Futtermittelsektor für die Jahre 2007 bis 2011, bei der Entnahme von Futtermittelproben den herstellerspezifischen,<br />

regionalen, strukturellen und sonstigen Besonderheiten Rechnung zu tragen.<br />

Aus diesem Grund wurde durch das LGL und der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit dem StMUG<br />

ein Probenplan erarbeitet, der die genannten Besonderheiten berücksichtigt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> wurden aufgrund dieses Probenplans insgesamt 61 Futtermittelproben gezogen.<br />

Tier- und Warenverkehr<br />

Zum Zwecke des Verbringens in Mitgliedstaaten der EU sowie Drittländer wurden mehrfach Pferde, Schweine<br />

und Schafe untersucht und mit den entsprechenden Gesundheitszeugnissen versehen und abgefertigt.<br />

Lebensmittelhygiene<br />

Mit dem Jahr <strong>2009</strong> endete die vierjährige Übergangszeit im Bereich Lebensmittelhygiene, die unseren Lebensmittelunternehmern<br />

die Umstellung auf die neue EU-Gesetzgebung ermöglichen sollte. Von der neuen EU-<br />

Gesetzgebung waren sowohl die selbstschlachtenden Metzgereien, Gasthäuser und Ab-Hofvermarkter, sowie<br />

Metzgereien, die mehr als ein Drittel ihrer Produktion abseits ihres Hauptsitzes vermarkten und auch Eipackstellen<br />

betroffen. All diese Betriebe benötigten ab dem 01.01.2010 eine gültige EU-Zulassung nach der EU-<br />

VO 853/2004, um weiter Lebensmittel vermarkten zu können.<br />

Leider wurden die meisten Zulassungen erst im letzten Jahr der vierjährigen Übergangszeit <strong>2009</strong>, beantragt. Die<br />

Beratung unserer Lebensmittelunternehmer bezüglich der baulichen Notwendigkeiten, organisatorische<br />

Umstellungen und insbesondere den gewachsenen Dokumentationsaufgaben stand für die Mitarbeiter des<br />

Veterinäramts <strong>Neumarkt</strong> als Dienstaufgabe im Vordergrund.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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