Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Die festgestellten Mängel bezogen sich bei den Rinderhaltern auf Meldefehler oder fehlenden Meldungen in der<br />
HI-Tierdatenbank, fehlerhafte oder fehlende Eintragungen ins Bestandsregister oder mangelhafte Kennzeichnung<br />
der Rinder.<br />
In den Bereichen Kennzeichnung der Schweine, Schafe, Ziegen und Lebensmittel-/ Futtersicherheit musste bei<br />
keinem der kontrollierten Betriebe eine Sanktion erhoben werden.<br />
Der Bereich der Tierschutzkontrollen wies bei zwei Betrieben Mängel auf. Diese waren schlechte Versorgung<br />
der Tiere, Anbindehaltung von Kälbern, schlechte Beleuchtung und schadhafte Materialausführung der Tierhaltungseinrichtungen.<br />
Futtermittelkontrolle<br />
Die Entnahme von Futtermittelproben auf den Stufen Hersteller, Handel und Landwirt erfolgte auch im Jahr<br />
2008 wie bisher unter Risikogesichtspunkten. Ziel ist es, auf der Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten<br />
im Futtermittelsektor für die Jahre 2007 bis 2011, bei der Entnahme von Futtermittelproben den herstellerspezifischen,<br />
regionalen, strukturellen und sonstigen Besonderheiten Rechnung zu tragen.<br />
Aus diesem Grund wurde durch das LGL und der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit dem StMUG<br />
ein Probenplan erarbeitet, der die genannten Besonderheiten berücksichtigt.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> wurden aufgrund dieses Probenplans insgesamt 61 Futtermittelproben gezogen.<br />
Tier- und Warenverkehr<br />
Zum Zwecke des Verbringens in Mitgliedstaaten der EU sowie Drittländer wurden mehrfach Pferde, Schweine<br />
und Schafe untersucht und mit den entsprechenden Gesundheitszeugnissen versehen und abgefertigt.<br />
Lebensmittelhygiene<br />
Mit dem Jahr <strong>2009</strong> endete die vierjährige Übergangszeit im Bereich Lebensmittelhygiene, die unseren Lebensmittelunternehmern<br />
die Umstellung auf die neue EU-Gesetzgebung ermöglichen sollte. Von der neuen EU-<br />
Gesetzgebung waren sowohl die selbstschlachtenden Metzgereien, Gasthäuser und Ab-Hofvermarkter, sowie<br />
Metzgereien, die mehr als ein Drittel ihrer Produktion abseits ihres Hauptsitzes vermarkten und auch Eipackstellen<br />
betroffen. All diese Betriebe benötigten ab dem 01.01.2010 eine gültige EU-Zulassung nach der EU-<br />
VO 853/2004, um weiter Lebensmittel vermarkten zu können.<br />
Leider wurden die meisten Zulassungen erst im letzten Jahr der vierjährigen Übergangszeit <strong>2009</strong>, beantragt. Die<br />
Beratung unserer Lebensmittelunternehmer bezüglich der baulichen Notwendigkeiten, organisatorische<br />
Umstellungen und insbesondere den gewachsenen Dokumentationsaufgaben stand für die Mitarbeiter des<br />
Veterinäramts <strong>Neumarkt</strong> als Dienstaufgabe im Vordergrund.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.