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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Bei der Nachrüstung einer bestehenden funktionstüchtigen (u. a. dichten) mechanischen Kleinkläranlage mit<br />

einer biologischen Reinigungsstufe beträgt der Förderbetrag mindestens 1.500 € (folgende Randbedingungen:<br />

Kleinste Größe = für 4 Einwohner, ohne Neubau der mechanischen Vorbehandlungsstufe und ohne weitergehende<br />

Anforderungen). Für private Anschlusskanäle wird dieselbe Zuwendung gewährt, die für den Bau einer<br />

Kleinkläranlage gewährt worden wäre. Die Auszahlung an den Antragsteller erfolgt durch die Gemeinde, die die<br />

Einzelanträge einmal im Jahr als Sammelantrag an das Wasserwirtschaftsamt gibt und auch von dort die Zuschüsse<br />

zur Verteilung an die Antragsteller erhält.<br />

Informationsfaltblätter mit Antragsformular zur Förderung von Kleinkläranlagen gibt es bei den Gemeinden, bei<br />

uns im Landratsamt und beim Wasserwirtschaftsamt. Weitere detaillierte Informationen sind im Internet unter<br />

www.rzkka.bayern.de zu finden.<br />

Bei allen Gemeinden im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. wurde zwischenzeitlich die Zustimmung zum vorzeitigen<br />

Baubeginn für die Ortsteile, die auf Dauer nicht an die gemeindliche Abwasserkanalisation angeschlossen werden<br />

sollen, erteilt. Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg erließ die letzten beiden Baufreigaben im Januar<br />

<strong>2009</strong>.<br />

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat bisher im RZKKA-Online-Verfahren insgesamt Zuwendungen genehmigt<br />

für Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. in Höhe von über 394.000 € (Stand Januar 2010).<br />

Da auch noch viele Förderverfahren nicht online abgewickelt wurden, ist von einer noch viel höheren Gesamtsumme<br />

der Förderung für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen im <strong>Landkreis</strong> auszugehen. Insbesondere für<br />

das Wasserwirtschaftsamt wäre es sehr arbeitserleichternd, wenn alle Förderverfahren über das internetbasierte<br />

Online-Verfahren abgewickelt würden.<br />

Insgesamt dürften sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. jedenfalls mehr als 1.300 Anwesen ohne Kanalanschluss<br />

befinden. Bereits der Altbestand zum 01.01.2002 an solchen Anwesen (= Nachrüstpflichtige) übersteigt<br />

die Zahl von 1.300. Hinzu kommen aber auch immer wieder Neubauten. Es gibt aber auch einige alte Häuser,<br />

die unbewohnt sind und wohl auch in Zukunft nicht mehr bewohnt werden. Oft lebt nur noch eine ältere Person<br />

in einem Haus, deren wenig Abwasser sehr schwierig ordnungsgemäß zu entsorgen ist, da die biologischen<br />

Reinigungssysteme entsprechend „Futter“ brauchen, damit sie funktionieren. In anderen Fällen zeigt sich, dass<br />

Schwankungen im Abwasseranfall für Kleinkläranlagen problematisch sind. Während es bei einem Anschluss<br />

an eine zentrale Kläranlage für den Kanalanschluss und die Funktion der Abwasserreinigung egal ist, ob in<br />

einem bestimmten Anwesen 2 oder 6 Personen wohnen, wird eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik<br />

(also wie die große, zentrale Anlage mit biologischer Reinigungsstufe) die Änderung im Abwasseranfall nicht<br />

ohne Weiteres verkraften und es werden entsprechende Maßnahmen an der Kleinkläranlage zur Anpassung an<br />

den neuen Abwasseranfall nötig. Die Abwasserentsorgung über eine eigene Kleinkläranlage ist eben keine<br />

Pauschallösung (wie der Kanalanschluss), sondern eine individuelle, passgenaue Lösung, die an geänderte<br />

Verhältnisse immer wieder angepasst werden muss und im Übrigen auch entsprechender Pflege und Wartung<br />

(Eigenkontrolle, Messungen, Fäkalschlammentsorgung, Störungsbehebung / Reparaturen, …) bedarf, was beim<br />

Kanalanschluss alles die Kommune (insbesondere das Klärwerkspersonal) erledigt.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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