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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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15. Kreisjugendamt<br />

I. Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten:<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Sachgebiet 32<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> verfolgt konsequent den Weg, Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung<br />

zu schützen. Zum 01.07.<strong>2009</strong> wurde deshalb eine Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) eingerichtet. Die<br />

KoKi ist mit einer Ganztags- und zwei Teilzeitkräften besetzt und hat die Aufgabe, frühzeitig und präventiv Risiken<br />

oder Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern in Familien zu erkennen und den notwendigen Unterstützungsbedarf<br />

zu gewährleisten. Die fachliche Aufmerksamkeit gilt dabei einer gelingenden Bewältigung der<br />

Entwicklungsaufgaben von Kindern, insbesondere in den ersten, besonders sensiblen Lebensjahren.<br />

Zielgruppe der KoKi sind insbesondere Familien, deren soziale oder ökonomische Lebensverhältnisse auf hohe<br />

Benachteiligungen und Belastungsfaktoren hinweisen und die deshalb erhöhter Unterstützung bedürfen. Eltern<br />

sollen auch in belasteten Lebenslagen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu<br />

werden. Die KoKi verfolgt dieses Ziel insbesondere durch den Aufbau, die Pflege und Koordination eines dichten<br />

Netzwerks aller Einrichtungen, Dienste und Berufsgruppen, die mit diesen Familien zusammenarbeiten oder<br />

für sie tätig sind.<br />

Auf Bitten des Bayerischen <strong>Landkreis</strong>tages und des Bayerischen Landesjugendamtes hat das Kreisjugendamt<br />

<strong>Neumarkt</strong> gemeinsam mit dem Kreisjugendamt Fürstenfeldbruck an einem Projekt zur Personalbemessung in<br />

den Bayerischen Jugendämtern (PeB) teilgenommen. Hintergrund des Projekts ist eine seit einigen Jahren<br />

bestehende fachpolitische Debatte über die Personalausstattung.<br />

Die Personalausstattung in den Jugendämtern war bisher eine ungelöste Herausforderung für die verantwortlichen<br />

Entscheidungsträger in der Kommunalverwaltung; die bisherigen Ansätze zur Berechnung von Aussagen<br />

zum Personalbedarf waren fast alle davon geprägt, dass sich neben der reinen Organisationsstruktur in erster<br />

Linie an den Fallmengen sowie den Fallkosten orientiert wurde. Untersuchungen oder gar Richtlinien, aus denen<br />

sich quantitative und qualitative Standards für die Berechnung von Personal- und Aufgabenkapazität in den<br />

Jugendämtern berechnen lassen, lagen nicht vor.<br />

Im Rahmen des Projekts wurde deshalb ausgehend von den fachlichen Anforderungen und Standards für die<br />

Jugendhilfe, wie sie unter anderem vom Bayerischen Landesjugendamt als Empfehlungen veröffentlicht und<br />

auch von den kommunalen Spitzenverbänden als sinnvoll erachtet werden, die für die Umsetzung notwendigen<br />

personellen Ressourcen in den Jugendämtern ermittelt.<br />

Der für das Kreisjugendamt sehr hohe zeitliche Aufwand hat sich gelohnt; künftig ist es für jedes Jugendamt<br />

möglich, auf der Grundlage von Empfehlungen fachlich fundierte Standards für die Jugendhilfe vor Ort zu<br />

bestimmen und dies vor dem Hintergrund des Wissens darüber, welche Personalausstattung in den Jugendämtern<br />

zur Umsetzung dieser Standards erforderlich ist.

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