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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Gekennzeichnet war dieses Jahr auch von zahlreichen Beschwerden von Mandatsträgern, die sich vor allem auf<br />

Geschäftsordnungsfragen (Sitzungsöffentlichkeit, Aufnahme von Anträgen in die Tagesordnung u.a.) bezogen<br />

und einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand erforderten.<br />

Für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung erhielten im Rahmen einer Ehrung<br />

8 Persönlichkeiten aus dem <strong>Landkreis</strong> aus der Hand von Herrn Landrat Löhner die kommunale Dankurkunde,<br />

unterzeichnet durch den Staatsminister des Innern, Herrn Joachim Herrmann.<br />

Frau Ursula Plankermann, Mitglied des Stadtrats der Stadt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. und ehemaliges Mitglied des<br />

Kreistags <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. sowie Herr Franz Hierl, Mitglied des Stadtrats der Stadt <strong>Neumarkt</strong> haben von Frau<br />

Regierungspräsidentin Britta Brunner die kommunale Verdienstmedaille in Bronze erhalten.<br />

Zuwendungen<br />

a) Vereinspauschale<br />

Die „Vereinspauschale“ umfasst die Förderung von Übungsleitern, Großgeräten und des Sportbetriebs.<br />

Für das Jahr <strong>2009</strong> erhielten 82 Vereine eine Förderung von rd. 175.000,00 Euro.<br />

b) Straßenunterhaltungszuschüsse<br />

Nach Ermittlung und Feststellung der entsprechenden Kilometerzahlen (1.675 km Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen)<br />

konnten an die Gemeinden Straßenunterhaltungszuschüsse in Höhe von 2.010.000,00 Euro<br />

ausbezahlt werden.<br />

c) Straßenbau<br />

Darüber hinaus erfolgte die Programmfortschreibung und Mittelanforderung für Zuwendungen nach<br />

§ 2 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.<br />

In diesem Programm befanden sich im Jahr <strong>2009</strong> 13 Gemeinden mit 21 Maßnahmen.<br />

d) Öffentliche Finanzierungshilfen<br />

Zu zahlreichen Anträgen für öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft wurden die entsprechenden<br />

Stellungnahmen eingeholt und an die Regierung der Oberpfalz als Bewilligungsbehörde weitergeleitet.<br />

Ebenso im Bereich der Städtebauförderprogramme.<br />

Abgabenrecht<br />

Das Kommunale Abgabenrecht wie auch das Erschließungsbeitragsrecht stellen äußerst komplexe Rechtsgebiete<br />

dar, die lediglich in ihren Grundzügen gesetzlich geregelt sind. Da die Beitragspflicht an das Vorliegen<br />

eines besonderen Vorteils für ein Grundstück bzw. dessen Erschlossensein anknüpft, muss die Situation jedes<br />

Grundstücks für sich geprüft werden. Bei der Lösung des Einzelfalls ist die zum Teil sehr umfangreiche Rechtsprechung<br />

der Verwaltungsgerichte zu beachten. Oft handelt es sich aber auch um Situationen, für die mangels<br />

konkreter Vorgaben durch den Gesetzgeber bzw. der Verwaltungsgerichte nur im Wege der Auslegung eine<br />

Antwort gefunden werden kann.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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