Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
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Gekennzeichnet war dieses Jahr auch von zahlreichen Beschwerden von Mandatsträgern, die sich vor allem auf<br />
Geschäftsordnungsfragen (Sitzungsöffentlichkeit, Aufnahme von Anträgen in die Tagesordnung u.a.) bezogen<br />
und einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand erforderten.<br />
Für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung erhielten im Rahmen einer Ehrung<br />
8 Persönlichkeiten aus dem <strong>Landkreis</strong> aus der Hand von Herrn Landrat Löhner die kommunale Dankurkunde,<br />
unterzeichnet durch den Staatsminister des Innern, Herrn Joachim Herrmann.<br />
Frau Ursula Plankermann, Mitglied des Stadtrats der Stadt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. und ehemaliges Mitglied des<br />
Kreistags <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. sowie Herr Franz Hierl, Mitglied des Stadtrats der Stadt <strong>Neumarkt</strong> haben von Frau<br />
Regierungspräsidentin Britta Brunner die kommunale Verdienstmedaille in Bronze erhalten.<br />
Zuwendungen<br />
a) Vereinspauschale<br />
Die „Vereinspauschale“ umfasst die Förderung von Übungsleitern, Großgeräten und des Sportbetriebs.<br />
Für das Jahr <strong>2009</strong> erhielten 82 Vereine eine Förderung von rd. 175.000,00 Euro.<br />
b) Straßenunterhaltungszuschüsse<br />
Nach Ermittlung und Feststellung der entsprechenden Kilometerzahlen (1.675 km Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen)<br />
konnten an die Gemeinden Straßenunterhaltungszuschüsse in Höhe von 2.010.000,00 Euro<br />
ausbezahlt werden.<br />
c) Straßenbau<br />
Darüber hinaus erfolgte die Programmfortschreibung und Mittelanforderung für Zuwendungen nach<br />
§ 2 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.<br />
In diesem Programm befanden sich im Jahr <strong>2009</strong> 13 Gemeinden mit 21 Maßnahmen.<br />
d) Öffentliche Finanzierungshilfen<br />
Zu zahlreichen Anträgen für öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft wurden die entsprechenden<br />
Stellungnahmen eingeholt und an die Regierung der Oberpfalz als Bewilligungsbehörde weitergeleitet.<br />
Ebenso im Bereich der Städtebauförderprogramme.<br />
Abgabenrecht<br />
Das Kommunale Abgabenrecht wie auch das Erschließungsbeitragsrecht stellen äußerst komplexe Rechtsgebiete<br />
dar, die lediglich in ihren Grundzügen gesetzlich geregelt sind. Da die Beitragspflicht an das Vorliegen<br />
eines besonderen Vorteils für ein Grundstück bzw. dessen Erschlossensein anknüpft, muss die Situation jedes<br />
Grundstücks für sich geprüft werden. Bei der Lösung des Einzelfalls ist die zum Teil sehr umfangreiche Rechtsprechung<br />
der Verwaltungsgerichte zu beachten. Oft handelt es sich aber auch um Situationen, für die mangels<br />
konkreter Vorgaben durch den Gesetzgeber bzw. der Verwaltungsgerichte nur im Wege der Auslegung eine<br />
Antwort gefunden werden kann.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.