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Jahresbericht 2009 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

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Umso mehr war im vergangenen Jahr die Standesamtsaufsicht gefragt, in Absprache mit Fachverband und<br />

anderen Aufsichtsbehörden durch Empfehlungen einen möglichst einheitlichen Vollzug des neuen Personenstandsrechts<br />

durch die Standesämter im <strong>Landkreis</strong> sicher zu stellen.<br />

Neben einer speziellen Fortbildung für die bayerischen Standesamtsaufsichten im März <strong>2009</strong> fand in der Zeit<br />

vom 11.05.<strong>2009</strong> bis zum 13.05.<strong>2009</strong> in Bad Tölz die turnusmäßige bayerische Fachtagung für Personenstandswesen<br />

statt, an der die Standesamtsaufsicht teilgenommen hat. Über den Inhalt dieser beiden Veranstaltungen<br />

sowie zu aktuellen Fragen wurde am 24.06.<strong>2009</strong> eine gesonderte Dienstbesprechung im Landratsamt<br />

abgehalten, da <strong>2009</strong> aufgrund der genannten Fachtagung die üblichen Frühjahrs-Dienstbesprechungen<br />

entfallen waren. Die verbindlich vorgeschriebenen Dienstbesprechungen für die Standesbeamten wurden<br />

<strong>2009</strong> daher nur an jeweils zwei Terminen im Herbst durchgeführt. Die Organisation und Ausrichtung erfolgte<br />

am 25.11.<strong>2009</strong> durch das Standesamt Freystadt und am 02.12.<strong>2009</strong> durch das Standesamt Berching. Bei<br />

beiden Terminen konnten erfreulicherweise auch wieder zahlreiche Teilnehmer aus anderen <strong>Landkreis</strong>en und<br />

Regierungsbezirken begrüßt werden. Bei diesen Dienstbesprechungen waren auch die Auswirkungen des am<br />

01.09.<strong>2009</strong> in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten<br />

der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) auf die Tätigkeit der Standesbeamten<br />

und der Standesamtsaufsicht Thema.<br />

In den 16 Standesämtern im <strong>Landkreis</strong> sind derzeit insgesamt 48 Bedienstete als Standesbeamte bestellt,<br />

davon 19 mit einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes. Für 4 Bedienstete wurden im vergangenen<br />

Jahr Ausnahmegenehmigungen für die Ausübung der Tätigkeit als Standesbeamter neu erteilt bzw.<br />

verlängert. Das Erfordernis der Prüfung und Anwendung von internationalem Recht und dem jeweiligen ausländischen<br />

Recht sowie die herausragende Bedeutung der standesamtlichen Tätigkeit für nahezu alle Lebens-<br />

und Rechtsbereiche (u.a. Begründung von Rechten und Pflichten, Namensführung, Erbrecht, Sozial- und Finanzbereich)<br />

stellen weiter sehr hohe Anforderungen an Person, Qualifikation und Fortbildung der Standesbeamten<br />

und auch an die Sachausstattung der Standesämter. Dennoch werden die zahlreich anfallenden und zum<br />

Teil immer komplizierter werdenden Fälle bei den Standesämtern im <strong>Landkreis</strong> nach wie vor ordnungsgemäß<br />

erledigt.<br />

Eine Standesamtsprüfung vor Ort wurde im Jahr <strong>2009</strong> nicht vorgenommen. Dafür wurden wieder eine Vielzahl<br />

von Einzelfällen aller Standesämter sowohl von Amts wegen als auch nach Vorlage geprüft, insbesondere sehr<br />

viele Fälle mit Auslandsbezug sowie einige Zweifelsfälle. Auch die Zweitbücher aller Standesämter vom Vorjahr<br />

wurden überprüft. Größere Beanstandungen hinsichtlich der Tätigkeit der Standesbeamten waren auch im Jahr<br />

<strong>2009</strong> nicht veranlasst.<br />

Mit Jahresbeginn wurden für die Benutzung und die Fortführung der Personenstandsbücher bei den<br />

Standesämtern und bei der Standesamtsaufsicht im Landratsamt erstmals zeitliche Fristen eingeführt. Zwar<br />

müssen die Personenstandsbücher weiterhin dauerhaft aufbewahrt werden. Allerdings unterliegen sie nach<br />

Ablauf der nunmehr eingeführten Fortführungsfristen (110 Jahr für Geburtenbücher, 80 Jahre für Heiratsbücher,<br />

30 Jahre für Sterbebücher) nunmehr dem Archivrecht. Für die Gemeinden vor Ort bedeutete diese<br />

Rechtsänderung die Notwendigkeit, die archivrechtliche Benutzung der Personenstandsunterlagen zu regeln.<br />

Soweit nicht bereits vorhanden, mussten eine Archivsatzung und eine Gebührensatzung dazu erlassen werden.<br />

Von den im Landratsamt aufbewahrten Personenstands-Zweitbüchern betraf dies die Geburten-Zweitbücher<br />

der Jahrgänge 1876 – 1898, die Heirats-Zweitbücher der Jahrgänge 1876 – 1928 und die Sterbe-Zweitbücher<br />

der Jahrgänge 1876 – 1978. Diese Zweitbücher mussten dem Staatsarchiv Amberg zur Übernahme<br />

angeboten werden. Hierzu waren entsprechend den Vorgaben des Staatsarchivs die sehr zeitintensive Erstellung<br />

eines umfangreichen Bestands- und Inhaltsverzeichnisses dieser abzugebenden Zweitbücher<br />

sowie deren fortlaufende Nummernkennung erforderlich.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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