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Wenn Kinder im Unterricht nicht mehr partizipieren… - BSCW

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<strong>Wenn</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> <strong>Unterricht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> partizipieren – Literaturrecherche Masterarbeit, HFH Zürich, 2011<br />

Überblick über die drei schul-/unterrichtsaversiven, schul-/unterrichts(ver)meidenden<br />

Verhaltensweisen bei Abwesenheit<br />

Tabelle 8: Zusammenfassung über die drei „schulaversiven Verhaltensweisen“<br />

bei Abwesenheit des Schülers<br />

Schulschwänzen Angstinduziertes Fernbleiben/ Zurückhalten/ Zurückgehalten<br />

Schulverweigerung<br />

werden<br />

Die Initiative geht vom Schüler Die Initiative geht vom Schüler Die Initiative geht vom<br />

aus.<br />

aus.<br />

Erziehungsberechtigten aus.<br />

Die Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigen Die Erziehungsberechtigten<br />

wissen <strong>nicht</strong> Bescheid.<br />

wissen Bescheid und tolerieren<br />

das Fernbleiben.<br />

sind damit einverstanden.<br />

Der Aufenthalt des Schülers ist Der Aufenthalt des Schülers ist Der Aufenthalt des Schülers ist<br />

meistens ausserschulisch. meistens zu Hause.<br />

meistens zu Hause.<br />

Tendenz: Vernachlässigung Tendenz: Überprotektion Tendenz: Kann <strong>nicht</strong> festgelegt<br />

und Gleichgültigkeit, keine<br />

Unterstützung<br />

werden<br />

Schulversagen Kein Schulversagen Kann <strong>nicht</strong> festgelegt werden<br />

Keine Schulangst Grosse Schulangst, verbunden Vertuschung von<br />

mit somatischen Beschwerden, Misshandlungen, Einstellung<br />

Lehrerangst, Versagensangst, der Eltern gegenüber der<br />

Mobbing, Trennungsangst Schule, Kulturelle Differenzen<br />

etc.<br />

In der Zusammenfassung wird hier Zurückhalten und Zurückgehalten werden in eine Spalte<br />

genommen. Ricking und Neukäter (2000; zitiert nach Urack, 2005, S.28.) gehen auf diese spezielle<br />

vierte Subkategorie so <strong>nicht</strong> ein. Aber Schulze und Wittrock (2004, zitiert nach Urack, 2005, S. 28)<br />

benennen diese Subkategorie. Der Unterschied beinhaltet, dass die Eltern ihre <strong>Kinder</strong> aus sehr<br />

ernsten Gründen zurückhalten, wie zum Beispiel wegen Misshandlung oder Übergriffen, die zu Hause<br />

stattfinden. Die Konsequenz ist, dass die Erziehungsberechtigten eine Schulbefreiung ohne ärztliches<br />

Attest ermöglichen, um familiäre Einblicke, in teilweise tragische Familienverhältnissen mit<br />

Kindesmisshandlungen zu verhindern (vgl. Ricking, 2006).<br />

Corina Gande & Christa Schutzbach<br />

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