Wenn Kinder im Unterricht nicht mehr partizipieren… - BSCW
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<strong>Wenn</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> <strong>Unterricht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> partizipieren – Literaturrecherche Masterarbeit, HFH Zürich, 2011<br />
Überblick über die drei schul-/unterrichtsaversiven, schul-/unterrichts(ver)meidenden<br />
Verhaltensweisen bei Abwesenheit<br />
Tabelle 8: Zusammenfassung über die drei „schulaversiven Verhaltensweisen“<br />
bei Abwesenheit des Schülers<br />
Schulschwänzen Angstinduziertes Fernbleiben/ Zurückhalten/ Zurückgehalten<br />
Schulverweigerung<br />
werden<br />
Die Initiative geht vom Schüler Die Initiative geht vom Schüler Die Initiative geht vom<br />
aus.<br />
aus.<br />
Erziehungsberechtigten aus.<br />
Die Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigen Die Erziehungsberechtigten<br />
wissen <strong>nicht</strong> Bescheid.<br />
wissen Bescheid und tolerieren<br />
das Fernbleiben.<br />
sind damit einverstanden.<br />
Der Aufenthalt des Schülers ist Der Aufenthalt des Schülers ist Der Aufenthalt des Schülers ist<br />
meistens ausserschulisch. meistens zu Hause.<br />
meistens zu Hause.<br />
Tendenz: Vernachlässigung Tendenz: Überprotektion Tendenz: Kann <strong>nicht</strong> festgelegt<br />
und Gleichgültigkeit, keine<br />
Unterstützung<br />
werden<br />
Schulversagen Kein Schulversagen Kann <strong>nicht</strong> festgelegt werden<br />
Keine Schulangst Grosse Schulangst, verbunden Vertuschung von<br />
mit somatischen Beschwerden, Misshandlungen, Einstellung<br />
Lehrerangst, Versagensangst, der Eltern gegenüber der<br />
Mobbing, Trennungsangst Schule, Kulturelle Differenzen<br />
etc.<br />
In der Zusammenfassung wird hier Zurückhalten und Zurückgehalten werden in eine Spalte<br />
genommen. Ricking und Neukäter (2000; zitiert nach Urack, 2005, S.28.) gehen auf diese spezielle<br />
vierte Subkategorie so <strong>nicht</strong> ein. Aber Schulze und Wittrock (2004, zitiert nach Urack, 2005, S. 28)<br />
benennen diese Subkategorie. Der Unterschied beinhaltet, dass die Eltern ihre <strong>Kinder</strong> aus sehr<br />
ernsten Gründen zurückhalten, wie zum Beispiel wegen Misshandlung oder Übergriffen, die zu Hause<br />
stattfinden. Die Konsequenz ist, dass die Erziehungsberechtigten eine Schulbefreiung ohne ärztliches<br />
Attest ermöglichen, um familiäre Einblicke, in teilweise tragische Familienverhältnissen mit<br />
Kindesmisshandlungen zu verhindern (vgl. Ricking, 2006).<br />
Corina Gande & Christa Schutzbach<br />
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