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Diplomarbeit - Eingebettete Systeme - Technische Universität ...

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4 Implementierung<br />

Abbildung 4.2: Aufbau der Entity adpll iq<br />

4.5 Implementierung der Interpolationsfilter<br />

4.5.1 Anforderungen an die Interpolationsfilter<br />

Das Prinzip einer Abtastratenerhöhung erfolgt in zwei Stufen, die in Abbildung 4.3<br />

dargestellt sind. In der ersten Stufe wird das Signal durch einen ” Interpolator“ in der<br />

Abtastrate heraufgesetzt und anschließend in der zweiten Stufe gefiltert. Bei einer<br />

Erhöhung der Abtastrate um den Faktor R (R ∈ N) werden R-1 Nullen zwischen<br />

jedem Abtastwert eingefügt. Das nachfolgende Filter dient zur Interpolation der erforderlichen<br />

Zwischenwerte.<br />

Abbildung 4.3: Aufbau der Abtastratenerhöhung<br />

Die Interpolation kann als Multiplikation mit einem Impulskamm der Periode R<br />

interpretiert werden. Dieser ” Mischprozess“ sorgt für eine Spiegelung des Originalspektrums<br />

um die Frequenzlinien r/R · fs (r ∈ {1..R − 1}), wobei fs die bereits<br />

heraufgesetzte Abtastrate bezeichnet (fs = Rf ′ s). Dies soll im Folgenden anhand der<br />

Spektren der Offet-LO-Eingangssignale veranschaulicht werden. Das Spektrum des<br />

um den Faktor R = 4 heraufgesetzten HF-Signals ist in Abbildung 4.4(a) dargestellt.<br />

Das ursprüngliche Spektrum reicht bis zur Abtastfrequenz f ′ s = 30 MHz, wurde um<br />

die Nyquist-Frequenz (15 MHz) gespiegelt und hat daher Signalanteile von 0, 8 bis 5, 4<br />

MHz, sowie von 24, 6 MHz bis 29, 2 MHz (30 MHz-(0, 8...5, 4) MHz). Bei dem um den<br />

Faktor vier heraufgesetzten Signal spiegelt sich das originale Spektrum bei 30 MHz,<br />

das resultierende Spektrum bei 60 MHz und das daraus resultierende Spektrum bei<br />

90 MHz. Zur eindeutigen Interpolation ist daher ein Tiefpassfilter notwenig, das nur<br />

für das Originalspektrum, sowie für den um die neue Nyquist-Frequenz gespiegelten<br />

Frequenzbereich von 114, 6 bis 119, 2 MHz, durchlässig ist. Der Frequenzgang des<br />

Filters ist in Abbildung 4.4(a) gestrichelt eingezeichnet.<br />

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