Kommunales Management in der - GemNova.net
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3 GEGENÜBERSTELLUNG<br />
Die Vergleiche beziehen sich auf alle Tiroler und Südtiroler Geme<strong>in</strong>den mit Ausnahme <strong>der</strong> Stadt Innsbruck,<br />
die als Stadt mit eigenem Statut e<strong>in</strong>gerichtet ist.<br />
3.1 GEMEINDERAT<br />
Aufgrund <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen wurden die Geme<strong>in</strong>samkeiten von Tirol und Südtirol herausgearbeitet<br />
und <strong>in</strong> nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle aufgelistet:<br />
ÜBEREINSTIMMUNGEN ZWISCHEN TIROL UND SÜDTIROL<br />
� Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at wird direkt vom Volk gewählt und überwacht als politisch-adm<strong>in</strong>istratives Leitungs-<br />
und Kontrollorgan die Verwaltung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
� Sorgfaltspflicht <strong>der</strong> Räte<br />
� Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at ist das Beschlussorgan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de v.a. für:<br />
Verordnungen<br />
Stellenplan bzw. Dienstpostenplan (Ordnung <strong>der</strong> Ämter und Dienste)<br />
Investitionsentscheidungen (vgl. 1.10.4 Bürgermeister – Abschluss von Rechtsgeschäften S. 33 )<br />
Kreditaufnahmen / Darlehen<br />
Haushaltsvoranschlag (HHV) und Rechnungsabschluss<br />
� Weitere Beschlüsse, die <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at fällt:<br />
Abkommen zwischen Geme<strong>in</strong>den; Abkommen zwischen Geme<strong>in</strong>den und öffentl. Körperschaften<br />
Übernahme / Abgabe örtlich öffentlicher Dienstleistungen<br />
E<strong>in</strong>führung bzw. Festsetzung <strong>der</strong> Tarife (Hebesätze) über geme<strong>in</strong>deeigene Abgaben und Steuern<br />
Ausgaben zu Lasten künftiger Haushaltsgebarung<br />
Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften<br />
Ernennung / Abberufung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>in</strong> Körperschaften, Betrieben, E<strong>in</strong>richtungen<br />
Errichtung von / Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen<br />
� Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzungen s<strong>in</strong>d je nach Größe <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und Zweckmäßigkeit (alle 1-3 Monate),<br />
m<strong>in</strong>destens aber vierteljährig<br />
Die Sitzungen s<strong>in</strong>d grundsätzlich öffentlich (Ausnahmen siehe Tabelle)<br />
� Abstimmung meist durch Handheben o<strong>der</strong> Namensaufruf (auch geheime Abstimmung möglich)<br />
� Gültige Beschlussfassung bei Anwesenheit von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und bei absolu-<br />
ter Mehrheit <strong>der</strong> Anwesenden (d.h. im Extremfall beschließen ¼ des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates + zwei weite-<br />
re Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äte die Beschlüsse)<br />
� Jedes Mitglied des GR kann <strong>in</strong> die Verhandlungsunterlagen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Tagesordnungspunkte<br />
E<strong>in</strong>sicht nehmen<br />
� Recht auf Aktene<strong>in</strong>sicht, Anfragen, Interpellationen, Antragstellung zur Tagesordnung<br />
� Recht <strong>der</strong> Räte, Beschlussanträge e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen<br />
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