13.02.2013 Aufrufe

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VERORDNUNGEN<br />

Verordnungen (z.B. Lärmschutz-, Bebauungsplan-, Flächenwidmungsverordnungen) müssen – wie<br />

auch Bescheide – an <strong>der</strong> Amtstafel für die Dauer von zwei Wochen öffentlich kund gemacht werden.<br />

Sie müssen zusätzlich von <strong>der</strong> Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Innerhalb<br />

dieser Frist kann <strong>der</strong> Bürger schriftlich Aufsichtsbeschwerde bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de erheben. Besteht e<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>spruch wird dieser zusammen mit <strong>der</strong> Verordnung an die Aufsichtsbehörde zur Kontrolle geschickt.<br />

Der Bürger hat auch bei Verordnungen die Möglichkeit, sich als letzten Schritt an den VwGH o<strong>der</strong><br />

VfGH (bei Verletzung <strong>der</strong> Verfassung) zu wenden. Der VfGH prüft e<strong>in</strong>e Verordnung aus Anlass e<strong>in</strong>er<br />

Bescheidbeschwerde o<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>en Individualantrag h<strong>in</strong>.<br />

BESCHLÜSSE<br />

Sofern Geme<strong>in</strong>devermögen belastet wird (z.B. Darlehen), müssen auch Beschlüsse für die Dauer von<br />

zwei Wochen an <strong>der</strong> Amtstafel kundgemacht werden. In dieser Zeit kann <strong>der</strong> Bürger bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

E<strong>in</strong>wand erheben. Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at prüft den E<strong>in</strong>wand und leitet ihn – sofern er nicht geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

aufgehoben wird – an die Aufsichtsbehörde <strong>in</strong> nächster Instanz weiter.<br />

1.14 RESSORTSYSTEM<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!