13.02.2013 Aufrufe

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ENTLOHNUNGSSCHEMA FÜR BEAMTE BZW. VERTRAGSBEDIENSTETE (VB)<br />

Geltende Bezüge für<br />

Beamte<br />

Geltende Bezüge für<br />

Vertragsbedienstete<br />

* Verwendungszulage für Beamte = Leistungsprämie für VB<br />

1.13 BESCHLUSSFASSUNG UND BERUFUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

1.13.1 BESCHLUSSFASSUNG<br />

Der durch Abstimmung zustande gekommene Willensakt des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats bezeich<strong>net</strong> man als Beschluss.<br />

Der Begriff „Beschluss“ wird im Verwaltungsrecht generell als Synonym für die Maßnahme<br />

e<strong>in</strong>es Kollegialorgans verwendet. 23<br />

Beschluss-Punkte werden oftmals im Vorstand bzw. <strong>in</strong> den verschiedenen Ausschüssen entwickelt<br />

und im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at diskutiert. Im nächsten Schritt beauftragt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at den Bürgermeister mit<br />

dem Entwurf des Beschlusses. In den Fachabteilungen werden diese Beschlüsse entsprechend vorbereitet<br />

und letztendlich vom Geme<strong>in</strong>deamtsleiter noch e<strong>in</strong>mal geprüft. Die Beschlussfassung wird bei<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung auf die Tagesordnung gesetzt, <strong>der</strong> Beschluss von den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten meist<br />

durch Handhebung beschlossen und anschließend 14 Tage an <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>detafel ausgehängt<br />

(Kundmachung) bzw. zur nochmaligen Überarbeitung an die Fachabteilung zurückgewiesen. E<strong>in</strong> Unterschied<br />

zu Südtirol besteht dar<strong>in</strong>, dass es für die gültige Beschlussfassung ke<strong>in</strong>er schriftlichen Ausformulierung<br />

bedarf, es genügt die mündliche Formulierung, die im Protokoll festgehalten wird. Wurde<br />

e<strong>in</strong> Beschluss im GR gefasst, wird <strong>der</strong> Bürgermeister mit <strong>der</strong> Vollziehung beauftragt.<br />

1.13.2 BERUFUNG DER BÜRGER<br />

Bürger können gegen Bescheide <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deorgane Berufung e<strong>in</strong>legen, wenn sie glauben, dadurch<br />

<strong>in</strong> ihren Rechten geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t / e<strong>in</strong>geschränkt zu werden, bzw. wenn e<strong>in</strong> Gesetze verletzt wurden (Aufsichtsbeschwerde<br />

bei Verordnungen und sonstigen Beschlüssen). Die Möglichkeiten bei Berufungen<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge aufgezeigt.<br />

BESCHEIDE<br />

� Eigener Wirkungsbereich<br />

+ + +<br />

Personalzulage<br />

23 http://www.eurac.edu/fb4/college/BLG/calend.pdf Seite 46 ff<br />

Verwaltungszulage <br />

Verwendungszulage*<br />

Leistungsprämie*<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!