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Kommunales Management in der - GemNova.net

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(4) Die Statutarstädte s<strong>in</strong>d im Bereich <strong>der</strong> Landesvollziehung <strong>der</strong> Landesregierung und im Bereich<br />

<strong>der</strong> Bundesvollziehung dem Landeshauptmann unterstellt<br />

(5) Unterschiedliche Bezeichnungen:<br />

Geme<strong>in</strong>devorstand = Stadtsenat<br />

Geme<strong>in</strong>deamt = Magistrat<br />

Stadtamtsleiter = Magistratsdirektor<br />

(6) Unterschied bei <strong>der</strong> Aufsichtskontrolle des Landes:<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>e (Bescheid-)Vorstellung an die Landesregierung son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e unmittelbare<br />

Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (z.B. bei Baubescheiden)<br />

(7) Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirtschaftsverwaltung:<br />

Bei <strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat man bei Statutarstädten höhere<br />

Schwellenwerte<br />

1.4.2 STATUTARSTADT INNSBRUCK<br />

Alle 278 Tiroler Geme<strong>in</strong>den mit Ausnahme <strong>der</strong> Stadt Innsbruck haben e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Tiroler Geme<strong>in</strong>deordnung.<br />

Innsbruck hat als e<strong>in</strong>zige Tiroler Geme<strong>in</strong>de und Statutarstadt e<strong>in</strong> Innsbrucker Stadtrecht.<br />

Es ist analog <strong>der</strong> früheren Geme<strong>in</strong>deordnung 1966 strukturiert und räumt dem Innsbrucker<br />

Bürgermeister weniger Rechte als se<strong>in</strong>en Tiroler Amtskollegen e<strong>in</strong>.<br />

WESENTLICHE UNTERSCHIEDE DER STADT INNSBRUCK<br />

(1) Der Bürgermeister wird aus dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at gewählt.<br />

(2) Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und nicht <strong>der</strong> Bürgermeister gibt die Innenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vor.<br />

(3) Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und nicht <strong>der</strong> Bürgermeister bestimmt die Verantwortlichen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Referate (z.B. Baureferat, F<strong>in</strong>anzreferat).<br />

(4) Politische Funktionäre werden <strong>in</strong> Innsbruck vom GR ernannt, <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Tiroler<br />

Geme<strong>in</strong>den bleibt dieses Recht dem Bürgermeister vorbehalten.<br />

Mit den Aufgaben e<strong>in</strong>er Statutarstadt s<strong>in</strong>d erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Belastungen für die Bezirksverwaltung<br />

verbunden, weswegen manche Geme<strong>in</strong>den davon Abstand nehmen, e<strong>in</strong> Statut zu beantragen. Der<br />

Vorteil e<strong>in</strong>er Stadt mit eigenem Statut besteht vorwiegend im Ansehen und im größeren politischen<br />

Gewicht.<br />

1.5<br />

1.6 HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN<br />

14 Art 116 Abs 3 B-VG<br />

26

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