Kommunales Management in der - GemNova.net
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(4) Die Statutarstädte s<strong>in</strong>d im Bereich <strong>der</strong> Landesvollziehung <strong>der</strong> Landesregierung und im Bereich<br />
<strong>der</strong> Bundesvollziehung dem Landeshauptmann unterstellt<br />
(5) Unterschiedliche Bezeichnungen:<br />
Geme<strong>in</strong>devorstand = Stadtsenat<br />
Geme<strong>in</strong>deamt = Magistrat<br />
Stadtamtsleiter = Magistratsdirektor<br />
(6) Unterschied bei <strong>der</strong> Aufsichtskontrolle des Landes:<br />
Es gibt ke<strong>in</strong>e (Bescheid-)Vorstellung an die Landesregierung son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e unmittelbare<br />
Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (z.B. bei Baubescheiden)<br />
(7) Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirtschaftsverwaltung:<br />
Bei <strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat man bei Statutarstädten höhere<br />
Schwellenwerte<br />
1.4.2 STATUTARSTADT INNSBRUCK<br />
Alle 278 Tiroler Geme<strong>in</strong>den mit Ausnahme <strong>der</strong> Stadt Innsbruck haben e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Tiroler Geme<strong>in</strong>deordnung.<br />
Innsbruck hat als e<strong>in</strong>zige Tiroler Geme<strong>in</strong>de und Statutarstadt e<strong>in</strong> Innsbrucker Stadtrecht.<br />
Es ist analog <strong>der</strong> früheren Geme<strong>in</strong>deordnung 1966 strukturiert und räumt dem Innsbrucker<br />
Bürgermeister weniger Rechte als se<strong>in</strong>en Tiroler Amtskollegen e<strong>in</strong>.<br />
WESENTLICHE UNTERSCHIEDE DER STADT INNSBRUCK<br />
(1) Der Bürgermeister wird aus dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at gewählt.<br />
(2) Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und nicht <strong>der</strong> Bürgermeister gibt die Innenordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vor.<br />
(3) Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und nicht <strong>der</strong> Bürgermeister bestimmt die Verantwortlichen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
Referate (z.B. Baureferat, F<strong>in</strong>anzreferat).<br />
(4) Politische Funktionäre werden <strong>in</strong> Innsbruck vom GR ernannt, <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Tiroler<br />
Geme<strong>in</strong>den bleibt dieses Recht dem Bürgermeister vorbehalten.<br />
Mit den Aufgaben e<strong>in</strong>er Statutarstadt s<strong>in</strong>d erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Belastungen für die Bezirksverwaltung<br />
verbunden, weswegen manche Geme<strong>in</strong>den davon Abstand nehmen, e<strong>in</strong> Statut zu beantragen. Der<br />
Vorteil e<strong>in</strong>er Stadt mit eigenem Statut besteht vorwiegend im Ansehen und im größeren politischen<br />
Gewicht.<br />
1.5<br />
1.6 HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN<br />
14 Art 116 Abs 3 B-VG<br />
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