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Kommunales Management in der - GemNova.net

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VERBLEIBENDE AUFGABEN DES GEMEINDESEKRETÄRS<br />

Wird e<strong>in</strong> City Manager <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>gesetzt, verbleibt dem Geme<strong>in</strong>desekretär noch hauptsächlich<br />

die Funktion des Garanten, d.h. die Gewährleistung <strong>der</strong> Unparteilichkeit und die Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit mit dem geltenden Recht. Alle an<strong>der</strong>en<br />

Aufgaben gehen auf den CM über.<br />

Folgende gesetzliche Aufgaben verbleiben beim GS: 68<br />

� Notarstätigkeit<br />

� Protokollchef<br />

� Personalchef (GR kann diese Kompetenzen auch dem CM übertragen)<br />

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN GEMEINDESEKRETÄR UND CITY MANAGER<br />

Der große Unterschied zwischen dem Geme<strong>in</strong>desekretär und dem City Manager besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Rechtsgrundlage:<br />

CITY MANAGER GEMEINDESEKRETÄR<br />

DIENSTVERHÄLTNIS Befristet Unbefristet<br />

AMTSPERIODE = Amtsperiode des Bürgermeisters > Amtsperiode des Bürgermeisters<br />

BESTELLUNG Durch Bürgermeister Durch Wettbewerb<br />

WER IST FÜR DIESES<br />

AMT QUALIFIZIERT?<br />

� Geme<strong>in</strong>desekretäre<br />

� Leitende Beamte mit befristetem<br />

Dienstverhältnis<br />

� Personen aus <strong>der</strong> Privatwirtschaft<br />

� Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> den Befähigungslehrgang<br />

absolviert hat und den<br />

Wettbewerb gew<strong>in</strong>nt (vgl. S. 111)<br />

Abb. 7 UNTERSCHIEDLICHE KRITERIEN DES CITY MANAGERS<br />

Die regionale Regelung gibt dem Bürgermeister die Möglichkeit, den GS auch mit den Funktionen des<br />

City Managers zu betrauen. Gerade deshalb ersche<strong>in</strong>t es notwendig, dass sich <strong>der</strong> GS mit betriebswirtschaftlichen<br />

Kenntnissen und Führungskompetenzen befasst, um für e<strong>in</strong>e solche Rolle und Aufgabenzuteilung<br />

zur Verfügung zu stehen und vorbereitet zu se<strong>in</strong>.<br />

2.11 GEMEINDEBEDIENSTETE<br />

Die Geme<strong>in</strong>den regeln durch eigene Verordnung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> regionalen Gesetze die<br />

Planstellen des Personals sowie den Aufbau <strong>der</strong> Ämter und Dienste unter E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Grundsätze<br />

68 Pichler, Stand des kommunalen <strong>Management</strong>s <strong>in</strong> <strong>der</strong> Autonomen Prov<strong>in</strong>z Bozen-Südtirol, Ibk 2002<br />

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