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Kommunales Management in der - GemNova.net

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Der City Manager wird im Gegensatz zum Geme<strong>in</strong>desekretär vom Bürgermeister für e<strong>in</strong>en befristeten<br />

Zeitraum – gleich <strong>der</strong> Amtsperiode des Bürgermeisters (= 5 Jahre) – ernannt. 66<br />

WER KOMMT FÜR DAS AMT DES CITY MANAGERS IN FRAGE:<br />

� Geme<strong>in</strong>desekretäre<br />

� Leitende Beamte mit befristetem Dienstverhältnis<br />

� Personen aus <strong>der</strong> Privatwirtschaft<br />

AUFGABEN DES CITY MANAGERS<br />

Der City Manager ist e<strong>in</strong> Verwaltungsorgan privatwirtschaftlicher Herkunft, <strong>der</strong> für die Führung <strong>der</strong><br />

Körperschaft zuständig ist und die Optimierung <strong>der</strong> Effizienz und Effektivität <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de verfolgt.<br />

Se<strong>in</strong>e Hauptaufgaben bestehen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verfolgung <strong>der</strong> strategischen Ausrichtung und <strong>der</strong> gesetzten<br />

Ziele. Der ideale City Manager vere<strong>in</strong>t Fachwissen und autonome Führung. Zu se<strong>in</strong>en weiteren Fähigkeiten<br />

zählen 67 :<br />

� Bereitschaft zum Delegieren und zur Innovation<br />

� Gute Kommunikation mit den „Verwaltern“ und mit <strong>der</strong> technischen Struktur<br />

� Erkennung kritischer Problembereiche<br />

� Kontrolle und Impulsgebung<br />

� Beherrschung <strong>der</strong> Normen und Regeln<br />

� Kreativität<br />

� Zielorientiertes Arbeiten<br />

� Entwicklung von Wertesystemen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de geteilt werden.<br />

Zu den Aufgaben e<strong>in</strong>es City Managers zählen demnach die:<br />

� Aufsicht über die Verwaltung <strong>der</strong> Körperschaft. (u.a. Aufsicht über die leitenden Beamten, Ämter<br />

und Dienste)<br />

� Wirtschaftlichkeit des Betriebes<br />

� Beschleunigung / Vere<strong>in</strong>heitlichung <strong>der</strong> Verfahren<br />

� Vere<strong>in</strong>heitlichung <strong>der</strong> Führungsstrukturen<br />

� Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

66 Regionalgesetz vom 23. Oktober 1998, Nr. 10 Art 18, Abs 118 und 119<br />

67 Valotti, G. (2000) S. 186<br />

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