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Kommunales Management in der - GemNova.net

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Amtsleiter / Geme<strong>in</strong>desekretär / City Manager, Seite 111).<br />

2.9.5 BEZÜGE DES BÜRGERMEISTERS<br />

Die Bezüge des Bürgermeisters (Amtszulagen) s<strong>in</strong>d im ETGO, Art 20 geregelt und orientieren sich am<br />

Gehalt des Geme<strong>in</strong>desekretärs. Im Gegensatz zu Tirol kann jede Geme<strong>in</strong>de selbst die Höhe <strong>der</strong> Bezüge<br />

<strong>in</strong>nerhalb bestimmter Grenzen festlegen. Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at hat dabei e<strong>in</strong> Mitspracherecht bei <strong>der</strong><br />

Höhe <strong>der</strong> Bezüge. Er legt <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nach Amtsantritt <strong>der</strong> neuen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>egierung<br />

den Prozentsatz <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> unten genannten Kriterien mit Bezug auf den Zeitaufwand und die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Arbeit für die Abwicklung <strong>der</strong> anvertrauten Aufgaben fest:<br />

KRITERIEN FÜR DIE BEZÜGE DES BÜRGERMEISTER<br />

Geme<strong>in</strong>degröße + prozentueller Anteil am Gehalt des Geme<strong>in</strong>desekretärs (GS)<br />

(Bruttogehaltes des Geme<strong>in</strong>desekretärs <strong>in</strong> <strong>der</strong> betreffenden Geme<strong>in</strong>de nach 10 Dienstjahren)<br />

Das Gehalt des Bürgermeisters ist an jenes des Geme<strong>in</strong>desekretärs gekoppelt, welches wie<strong>der</strong>um<br />

von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnerzahl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de bee<strong>in</strong>flusst wird. Die genauen Zahlen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgen<strong>der</strong><br />

Tabelle festgehalten.<br />

Geme<strong>in</strong>degröße Prozentueller Anteil am Gehalt des GS<br />

bis 500 EW 30% - 50%<br />

501 – 2000 EW 40% - 75%<br />

2001 – 10.000 EW 50% - 100 %<br />

mehr als 10.000 EW* 100 % - 200 %<br />

*In Geme<strong>in</strong>den > 10. 000 EW wird lt. ETGO Art 21 Abs 1 die Amtszulage des Bürgermeisters verdop-<br />

pelt. 51<br />

2.10 GEMEINDESEKRETÄR / CITY MANAGER<br />

Der ranghöchste Bedienstete <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung wird <strong>in</strong> Tirol als Geme<strong>in</strong>deamtsleiter, <strong>in</strong> Südtirol als<br />

Geme<strong>in</strong>desekretär, bezeich<strong>net</strong>. Er leitet das Geme<strong>in</strong>deamt und sorgt für e<strong>in</strong>en geregelten Ablauf <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Das Regionalgesetz ermächtigt Südtiroler Geme<strong>in</strong>den über 30.000 E<strong>in</strong>wohner zusätzlich e<strong>in</strong>en City<br />

Manager e<strong>in</strong>zuführen, <strong>der</strong> große Bereiche des Geme<strong>in</strong>desekretärs übernimmt (vgl. 2.10.12<br />

Generaldirektor bzw. City Manager (CM), Seite 79).<br />

2.10.1 RECHTSSTAND DER GEMEINDESEKRETÄRE<br />

51<br />

E<strong>in</strong>e detaillierte Auflistung <strong>der</strong> Bezüge aller Südtiroler Bürgermeister kann auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Union für<br />

Südtirol unter http://www.unionfs.com/_Presmit/000000e5.htm nachgelesen werden (Stand 26.3.2001).<br />

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