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Kommunales Management in der - GemNova.net

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Der Bürgermeister muss Anfragen des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates seit <strong>der</strong> neuen TGO <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er festgesetzten<br />

Frist von sechs Wochen beantworten. Früher gab es ke<strong>in</strong>e gesetzliche Frist, wodurch <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

Anfragen taktisch erheblich verzögern konnte.<br />

1.8 GEMEINDEVORSTAND<br />

Der Geme<strong>in</strong>devorstand ist das ausführende und beratende Organ <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und ist dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />

für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben verantwortlich.<br />

1.8.1 Aufgaben des Vorstandes<br />

Der Vorstand ist Vorbereitungs- und Beratungsorgan des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates und führt jene Verwaltungsakte<br />

aus, durch die er vom Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at ermächtigt wurde. In größeren Geme<strong>in</strong>den wird <strong>der</strong> Vorstand<br />

tendenziell mit mehr Aufgaben betraut werden als <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren. So kann z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Schwaz<br />

<strong>der</strong> Vorstand Entscheidungen bis ca. € 29.000,-- selbständig treffen (wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />

geregelt).<br />

Der Vorstand tagt bei größeren Geme<strong>in</strong>den i.d.R wöchentlich (z.B. Kufste<strong>in</strong>, Lienz, Schwaz), da relativ<br />

viele Aufgaben an den Vorstand delegiert werden (z.B. Grundstückstransaktionen). Kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>den<br />

(z.B. Brixlegg) tagen seltener, da <strong>der</strong> Vorstand meist auf die gesetzliche Beratungs- und Antragstellungsfunktion<br />

und Berufungsbehörde reduziert bleibt.<br />

Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at kann somit eigenständig Kompetenz und Macht des Vorstandes steuern: entwe<strong>der</strong><br />

er belässt ihn auf den re<strong>in</strong> gesetzlichen Tätigkeiten und überträgt dem Vorstand ke<strong>in</strong>e zusätzlichen<br />

Aufgaben o<strong>der</strong> er beauftragt diesen mit zusätzlichen Tätigkeiten, wodurch dessen Kompetenz erweitert<br />

und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at entlastet wird.<br />

1.8.2 Zusammensetzung des Geme<strong>in</strong>devorstandes<br />

Der GV besteht neben dem Bürgermeister und se<strong>in</strong>em Stellvertreter (ab 5000 EW s<strong>in</strong>d zwei Stellvertreter<br />

verpflichtend) aus e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren weiteren, stimmberechtigten Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten. Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />

legt die Anzahl <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> fest (max. e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>)<br />

und bestimmt die Ersatzmitglie<strong>der</strong> bzw. ob Ersatz vorzusehen ist.<br />

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