Kommunales Management in der - GemNova.net
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Für Aufträge, die unter diese Schwelle liegen, gelten erheblich flexiblere Regeln.<br />
1.15.4 VERFAHRENSARTEN<br />
Bei den Verfahrensarten wird zwischen e<strong>in</strong>- und zweistufigen Verfahren unterschieden:<br />
1.15.2.1 EINSTUFIGE VERFAHREN<br />
Je<strong>der</strong> kann e<strong>in</strong> Angebot für die ausgeschriebene Leistung abgeben. Der <strong>in</strong>teressierte Unternehmer/Bieter<br />
hat zusammen mit se<strong>in</strong>em Angebot alle zusätzlich gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
die Eignungsnachweise vorzulegen. Der Auftraggeber prüft die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Bieter erst nach Angebotseröffnung, trifft also ke<strong>in</strong>e Vorauswahl, wen er zur Angebotsabgabe<br />
e<strong>in</strong>lädt.<br />
In Anbetracht dessen, dass e<strong>in</strong>stufige Verfahren eben nur e<strong>in</strong>en Verfahrensschritt umfassen und nur<br />
e<strong>in</strong>e „Auswahlentscheidung" seitens des Auftraggebers erfor<strong>der</strong>lich ist, nämlich die Entscheidung,<br />
wem <strong>der</strong> Zuschlag zu erteilen ist, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>stufige Verfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>facher, weniger zeit<strong>in</strong>tensiv<br />
und ökonomischer. Dagegen kann we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Bieter e<strong>in</strong>geschränkt noch <strong>der</strong> Leistungsgegenstand<br />
im Zuge des Vergabeverfahrens konkretisiert werden. In diesem S<strong>in</strong>n eignen sich e<strong>in</strong>stufige<br />
Verfahren für weniger komplexe Ausschreibungen und für Ausschreibungen, bei denen <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong><br />
Bieter im Vorfeld nicht absehbar ist. Folgende e<strong>in</strong>stufige Verfahren stehen zur Auswahl: 27<br />
OFFENES VERFAHREN<br />
Das offene Verfahren ist das Standardverfahren. Es ist grundsätzlich immer zulässig, ausgenommen<br />
wenn die Leistung nicht beschreibbar, son<strong>der</strong>n erst im Zuge von Verhandlungen konkretisierbar ist.<br />
OFFENER WETTBEWERB<br />
Der Wettbewerb ist e<strong>in</strong> Auslobungsverfahren. Die e<strong>in</strong>gelangten Wettbewerbsprojekte s<strong>in</strong>d anhand <strong>der</strong><br />
vorgegebenen Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen von e<strong>in</strong>er fachkundigen Jury zu beurteilen. Üblicherweise<br />
werden Preisgel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Vergütungen gezahlt. Mit dem Sieger des Wettbewerbs kann – ohne vorangehende<br />
Bekanntmachung – e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Vertrag über die Durchführung <strong>der</strong> Dienstleistung<br />
abgeschlossen werden. Wettbewerbe eignen sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf den Gebieten <strong>der</strong> Architektur, <strong>der</strong><br />
sonstigen Planung, <strong>der</strong> Werbung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Datenverarbeitung. Beim offenen Wettbewerb ist je<strong>der</strong> leistungsfähige<br />
Unternehmer zur Abgabe <strong>der</strong> jeweils gefor<strong>der</strong>ten Planung bzw. des gefor<strong>der</strong>ten Konzepts<br />
aufgerufen.<br />
E-AUKTION OHNE BESCHRÄNKTE TEILNEHMERANZAHL<br />
E-Auktionen s<strong>in</strong>d Verhandlungsverfahren auf elektronischem Weg, bei dem entwe<strong>der</strong> nur <strong>der</strong> Preis<br />
o<strong>der</strong> mathematisch konkret vorgegebene sonstige Kriterien Zuschlagskriterien s<strong>in</strong>d. Der Auftraggeber<br />
hat e<strong>in</strong>e Auktionsordnung zu erlassen und zu veröffentlichen. Für die E-Auktion gelten alle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des E-Procurements (vor allem sichere Signatur und elektronischer Notar), sie kann sehr<br />
rasch erfolgen (<strong>in</strong>nerhalb von 7 Tagen) und ist faktisch e<strong>in</strong> transparentes „Preisverhandeln" <strong>in</strong> Form<br />
27 http://www.kaerntner-geme<strong>in</strong>debund.at/geme<strong>in</strong>dedaten/Bundesvergabegesetz_2002.pdf (27.05.04)<br />
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