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Kommunales Management in der - GemNova.net

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Dieser E<strong>in</strong>heitstext hat aber für die Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol ke<strong>in</strong>e Gültigkeit, da sie durch die italienische<br />

Verfassung Art 116 über ...beson<strong>der</strong>e Formen und Arten <strong>der</strong> Autonomie...verfügt (Der E<strong>in</strong>heitstext<br />

kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Geme<strong>in</strong>deordnung nichts vorsieht.).<br />

Die Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol verfügt über e<strong>in</strong> umfassendes Autonomiestatut, das <strong>der</strong> Region <strong>in</strong> bestimmten<br />

Bereichen ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis e<strong>in</strong>räumt (unter E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Grundpr<strong>in</strong>zipien<br />

des Staates). Im Automiestatut werden daher die Zuständigkeiten geregelt, die an die<br />

Region (Art 4 und 5) und Prov<strong>in</strong>z (Art. 8 und 9) übertragen werden.<br />

ÜBERTRAGENE AUFGABEN DES STAATES AN DIE GEMEINDEN<br />

Neben <strong>der</strong> Durchführung geme<strong>in</strong>deeigener Aufgaben verwaltet die Geme<strong>in</strong>de auch Dienste, die <strong>in</strong> die<br />

staatliche Zuständigkeit fallen. Dabei wird <strong>der</strong> Bürgermeister zum Amtswalter <strong>der</strong> Regierung, da er für<br />

die Ausführung dieser vom Staat übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.<br />

DER BÜRGERMEISTER ALS AMTSWALTER DER REGIERUNG IST VERANTWORTLICH FÜR: 36<br />

� Führung des Personenstandregisters und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnerkartei<br />

� Erfüllung <strong>der</strong> ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Wahlen<br />

� Erfassung <strong>der</strong> Wehrpflichtigen<br />

� Erfassung <strong>der</strong> Statistik<br />

� Erlass <strong>der</strong> durch Gesetzte o<strong>der</strong> Verordnungen zugewiesenen Rechtsakte im Bereich <strong>der</strong> öffentli-<br />

chen Ordnung und Sicherheit<br />

� Ausübung <strong>der</strong> Funktionen, die ihm durch Gesetz im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und <strong>der</strong><br />

Gerichtspolizei zugewiesen worden s<strong>in</strong>d<br />

� Überwachung aller Vorgänge, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung berühren können<br />

Der Staat kann je<strong>der</strong>zeit noch weitere se<strong>in</strong>er Funktionen zu Weisungsaufgaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

bestimmen und damit die Aufgabenfülle des Bürgermeisters als Amtswalter <strong>der</strong> Regierung erweitern.<br />

2.2.2 REGIONALGESETZE<br />

Italien ist aufgrund se<strong>in</strong>er Verfassung <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den, Prov<strong>in</strong>zen (Län<strong>der</strong>), Großstädte mit beson<strong>der</strong>em<br />

Status und Regionen e<strong>in</strong>geteilt. Diese Regionen s<strong>in</strong>d Gebietskörperschaften mit bestimmten eigenen<br />

Machtbefugnissen und Aufgaben, die von den Organen <strong>der</strong> Region (Regionalrat, Regionalausschuss<br />

und Präsident des Regionalausschusses) wahrgenommen werden.<br />

34<br />

Art 117, Italienische Verfassung<br />

35<br />

Legislativdekret vom 18. August 2000, Nr. 267 "Testo unico delle leggi sull'ord<strong>in</strong>amento degli enti<br />

locali"<br />

36<br />

ETGO Art 32, S. 53 (Art 17 des Regionalgesetzes vom 4. Jänner 1993, Nr. 1)<br />

57

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