Kommunales Management in der - GemNova.net
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3.5 AMTSLEITER / GEMEINDESEKRETÄR / CITY MANAGER<br />
Der ranghöchste Bedienstete <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung wird <strong>in</strong> Tirol als Geme<strong>in</strong>deamtsleiter, <strong>in</strong> Südtirol als<br />
Geme<strong>in</strong>desekretär, bezeich<strong>net</strong>. Er leitet das Geme<strong>in</strong>deamt und sorgt für e<strong>in</strong>en geregelten Ablauf <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Verwaltung.<br />
Das Regionalgesetz ermächtigt Südtiroler Geme<strong>in</strong>den über 30.000 E<strong>in</strong>wohnern zusätzlich e<strong>in</strong>en City<br />
Manager e<strong>in</strong>zuführen, <strong>der</strong> weite Bereiche des Geme<strong>in</strong>desekretärs übernimmt (vgl. 2.10.12<br />
Generaldirektor bzw. City Manager (CM), Seite 79).<br />
Die Geme<strong>in</strong>samkeiten zwischen dem Geme<strong>in</strong>desekretär <strong>in</strong> Südtirol und dem Amtsleiter <strong>in</strong> Tirol werden<br />
<strong>in</strong> nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle aufgeschlüsselt.<br />
GEMEINSAMKEITEN VON GEMEINDESEKRETÄR (GS) UND GEMEINDEAMTSLEITER (GAL)<br />
� Ranghöchster Bedienstete<br />
� Leitet den <strong>in</strong>neren Dienst des Geme<strong>in</strong>deamtes<br />
� Sorgt für den geregelten Ablauf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
� Beaufsichtigt die Geme<strong>in</strong>deämter<br />
� Überwacht und koord<strong>in</strong>iert die Tätigkeiten des Personals<br />
� Führt die laufenden Geschäfte<br />
� Nimmt an den Sitzungen des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates und –vorstandes (Geme<strong>in</strong>deausschuss) teil und<br />
verfasst <strong>der</strong>en Nie<strong>der</strong>schriften.<br />
� Vorbereitung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den Führungskräften <strong>der</strong> Organisationse<strong>in</strong>heiten<br />
(Fachabteilungen)<br />
� Berät <strong>in</strong> rechtlichen Fragen (v.a. die politischen Organe aber auch das Verwaltungspersonal)<br />
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