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Kommunales Management in der - GemNova.net

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1.15.3.1 DIREKTVERGABE<br />

Die Direktvergabe ist <strong>der</strong> Abschluss e<strong>in</strong>es Bau-, Liefer- o<strong>der</strong> Dienstleistungsauftrages mit nur e<strong>in</strong>em<br />

e<strong>in</strong>zigen Unternehmer. Bei e<strong>in</strong>er Direktvergabe kommt es ke<strong>in</strong>er vorangehenden Bekanntmachung.<br />

Die Direktvergabe ist zulässig:<br />

� im allgeme<strong>in</strong>en bloß bis zu EUR 20.000,--,<br />

� bei geistig schöpferischen Dienstleistungen bis zu EUR 30.000,-- und<br />

� bei nicht prioritären Leistungen bis zu EUR 200.000,--, wenn die Durchführung e<strong>in</strong>es Wettbewerbs<br />

im H<strong>in</strong>blick auf Eigenart <strong>der</strong> Leistung und des <strong>in</strong> Frage kommenden Bieterkreises nicht zweckmäßig<br />

ist (z.B. Auftrag an Rechtsanwalt, e<strong>in</strong>e Klagebeantwortung zu entwerfen und die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong><br />

diesem Rechtsstreit zu vertreten).<br />

1.15.5 BEKANNTMACHUNG<br />

Ausschreibungen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten, gesetzliche vorgeschriebenen Art und Weise bekannt<br />

gemacht werden.<br />

BEKANNTMACHUNG IM OBERSCHWELLENBEREICH<br />

Aufträge im Oberschwellenbereich s<strong>in</strong>d vor allem im EU-Amtsblatt <strong>der</strong> EuropäischenUnion bekannt zu<br />

machen (E-Mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.<strong>in</strong>t). Erst danach erfolgt die Bekanntmachung im nationalen<br />

Medium (u.a. im Boten für Tirol).<br />

BEKANNTMACHUNG IM UNTERSCHWELLENBEREICH<br />

Im Unterschwellenbereich genügt die Bekanntmachung ausschließlich <strong>in</strong> den nationalen Medien.<br />

1.15.6 AUSSCHREIBEVERFAHREN<br />

Die Auswahlkriterien müssen sorgfältig ausgewählt und alle Anfor<strong>der</strong>ungen genau begründet und<br />

überlegt werden. Die sorgsame Vorbereitung ist deshalb notwendig, da bei <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Aufträge,<br />

alle an<strong>der</strong>en Anbieter die Möglichkeit haben, sich an das Vergabeamt des Landes zu wenden, wenn<br />

sie me<strong>in</strong>en, am besten für die Vergabetätigkeiten geeig<strong>net</strong> aber nicht ausgewählt worden zu se<strong>in</strong>.<br />

Kann die Geme<strong>in</strong>de dabei nicht objektiv begründen, warum sie gerade jenen Anbieter ausgewählt hat,<br />

besteht für die an<strong>der</strong>en die Möglichkeit <strong>der</strong> Anfechtung.<br />

ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHREN<br />

Ausschreibung (Tätigkeitsbereich und Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>in</strong>klusive Abgabefrist) � Anbotsöffnung aller An-<br />

bote (gleichzeitig und zu e<strong>in</strong>em festgesetzten Zeitpunkt) � Anbotsprüfung und Bewertung � (objekti-<br />

ve) Anbotsauswahl nach Best- bzw. Billigstbieterpr<strong>in</strong>zip<br />

AUSSCHREIBUNG<br />

In <strong>der</strong> Ausschreibung werden die zu leistenden Tätigkeiten und die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Anbieter<br />

genau aufgeschlüsselt und nie<strong>der</strong>geschrieben. Die Ausschreibekriterien werden grundsätzlich von <strong>der</strong><br />

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