Kommunales Management in der - GemNova.net
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In <strong>der</strong> Geschäftsordnung können z. B. Regelungen nie<strong>der</strong>geschrieben werden, bei welchen Ausnahmen<br />
die Öffentlichkeit von den Sitzungen des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates ausgeschlossen werden kann.<br />
2.4 FINANZIERUNG DER GEMEINDEN<br />
2.5 HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN<br />
2.6 GEMEINDERAT<br />
Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at ist das oberste Organ <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Er wird direkt vom Volk für 5 Jahre gewählt<br />
und überwacht als politisches Leitungs- und Kontrollorgan die Verwaltung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />
ist wie auch <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deausschuss Beschlussorgan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de.<br />
RATSPRÄSIDENT ALS VORSITZENDER IM GEMEINDERAT<br />
Die Satzung kann vorsehen, e<strong>in</strong> Mitglied aus dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und nicht den Bürgermeister als Vorsitzenden<br />
des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates zu bestimmen. Bozen zählt dabei zu den wenigen Geme<strong>in</strong>den, die dieses<br />
Recht <strong>in</strong> Anspruch genommen haben. Mit dieser Regelung wird <strong>der</strong> Rat aufgewertet und rückt <strong>in</strong><br />
den Vor<strong>der</strong>grund. Die Aufgaben des Ratsvorsitzenden s<strong>in</strong>d dabei mit jenen des Landtagspräsidenten<br />
bzw. des Präsidenten des Regionalrates vergleichbar.<br />
Gründe für die Besetzung e<strong>in</strong>es Ratspräsidenten als Vorsitzenden des Rates:<br />
� Organisatorische Gründe<br />
In größeren Geme<strong>in</strong>den ist die Organisation von Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzungen mit großem Zeitaufwand<br />
und Vorbereitung verbunden. Der Bürgermeister soll dadurch mit Organisationsaufgaben entlastet<br />
werden, um sich auf politische Sachthemen zum Wohle <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu konzentrieren.<br />
� Individuelle Gründe<br />
Mit <strong>der</strong> Aufwertung des Rates soll e<strong>in</strong> Gleichgewicht zwischen Bürgermeister und Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at im<br />
Rat hergestellt werden. Nicht <strong>der</strong> Bürgermeister erteilt als „Gleicher unter Gleichen“ das Wort und<br />
leitet die Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> „neutraler“ Ratspräsident.<br />
MISSTRAUENSANTRAG<br />
Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at kann se<strong>in</strong>e Kontrollfunktionen gegenüber den an<strong>der</strong>en politischen Organen verstärkt<br />
wahrnehmen, <strong>in</strong>dem die absolute Mehrheit <strong>der</strong> Räte e<strong>in</strong>en begründeten Misstrauensantrag gegen<br />
Bürgermeister und Ausschuss genehmigen kann. Ist dies <strong>der</strong> Fall, kommt es zur Auflösung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates<br />
und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge zu Neuwahlen.<br />
TAGESORDNUNG DER GEMEINDERATSSITZUNG<br />
Wer mit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Tagesordnung beauftragt wird, wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Satzung geregelt. In vielen Fällen<br />
erstellt <strong>der</strong> Bürgermeister (als Ratsvorsitzen<strong>der</strong>) die Tagesordnung (TO) <strong>der</strong> kommenden Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung,<br />
wobei er dabei die Vorschläge des Geme<strong>in</strong>deausschusses berücksichtigen muss, und<br />
die Ratsmitglie<strong>der</strong> können zudem Tagesordnungsanträge, Anfragen, Interpellationen o<strong>der</strong> Beschlussanträge<br />
e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />
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