Kommunales Management in der - GemNova.net
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2.3 GEMEINDESATZUNG<br />
Die Satzungen (= Statut) haben <strong>in</strong> Südtirol e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>e, weitaus wichtigere Bedeutung als <strong>in</strong> Nordtirol.<br />
Während <strong>in</strong> Nordtirol nur Städte ab 20.000 EW e<strong>in</strong> Statut beantragen können, gibt sich <strong>in</strong> Südtirol jede<br />
Geme<strong>in</strong>de ihre eigene Satzung unter E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen. Wie die Geme<strong>in</strong>de<br />
konkret verwaltet wird und wie die Demokratie vor Ort funktionieren soll, bestimmen nicht mehr ausschließlich<br />
gesetzliche Vorschriften, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de selbst erstellte Satzung. Das<br />
Gesetz gibt dazu nur mehr die Grundsätze vor, die Geme<strong>in</strong>de entwickelt diese nach den eigenen Bedürfnissen<br />
und gibt sich Ordnungsbestimmungen. 43<br />
Die Satzung <strong>in</strong> Südtirol gilt somit als maximaler Ausdruck <strong>der</strong> kommunalen Autonomie. Sie gibt die<br />
Grenzen vor, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sich die Geme<strong>in</strong>de rechtlich bewegen kann und bestimmt die fundamentalen Normen<br />
für die Organisation im Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen Grundsätze. Die Geme<strong>in</strong>desatzung spielt e<strong>in</strong>e<br />
zentrale Rolle, <strong>in</strong>dem sie die grundlegende Tätigkeit und den Aufbau <strong>der</strong> Körperschaft bestimmt, wie<br />
z.B. Institution und Organisation <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, ihre Funktionen und die Wahl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deorgane.<br />
Die Satzung muss vom Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden und unterliegt seit <strong>der</strong><br />
Verfassungsän<strong>der</strong>ung im November 2001 (vgl. Wegfall <strong>der</strong> Kontrollkompetenz des Landes unter<br />
2.3.1) nicht mehr <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeitskontrolle <strong>der</strong> Landesregierung. Die Satzung wird im Amtsblatt<br />
<strong>der</strong> Region veröffentlicht und dreißig Tage lang mittels Aushängung an <strong>der</strong> Amtstafel <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
kundgemacht werden. Am dreißigsten Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt <strong>der</strong> Region tritt<br />
die Satzung <strong>in</strong> Kraft.<br />
Überblick über die wichtigsten Aufgaben, die das Südtiroler Statut regelt:<br />
� generelle Grundsätze für e<strong>in</strong> Funktionieren des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates<br />
� Initiativ-, Kontroll- und Mitbeteiligungsrechte <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong><br />
� Neuregelung <strong>der</strong> Kompetenzen des Geme<strong>in</strong>deausschuss<br />
� Ordnung <strong>der</strong> Ämter und <strong>der</strong> öffentlichen Dienste<br />
� Trennung von Politik und Verwaltung<br />
� Formen <strong>der</strong> Dezentralisierung<br />
� Bürgerbeteiligung<br />
� Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit unter den Geme<strong>in</strong>den<br />
� Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen zum Schutz <strong>der</strong> Sprachgruppen<br />
43 http://www.eurac.edu/fb4/college/BLG/Nie<strong>der</strong>st%e4tter.pdf S.7<br />
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