Kommunales Management in der - GemNova.net
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Bürgermeister ist lediglich <strong>der</strong> politisch Verantwortliche. In Tirol h<strong>in</strong>gegen wird <strong>der</strong> GAL <strong>in</strong> Personalwie<br />
auch <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Angelegenheiten nur <strong>in</strong> Koord<strong>in</strong>ation mit dem Bürgermeister tätig.<br />
Generell gilt <strong>in</strong> Tirol die Devise: alle Tätigkeiten des GAL müssen <strong>in</strong> Koord<strong>in</strong>ation und Kooperation mit<br />
dem Bürgermeister getroffen werden. In Südtirol h<strong>in</strong>gegen gibt es e<strong>in</strong>e klare Aufgabenverteilung zwischen<br />
Politik und Verwaltung. Diese geht sogar so weit, dass <strong>der</strong> GS den BGM blockieren könnte. Bis<br />
zum Regionalgesetz NR. 10/1998 musste <strong>der</strong> GS zu jedem Beschluss e<strong>in</strong> Gesetzwidrigkeitsgutachten<br />
abgeben. E<strong>in</strong> positives Gutachten konnte vom GS wegen Verdachts auf Ungesetzmäßigkeiten<br />
lange verzögert werden, sodass die Beschlüsse erst verspätet ihre rechtliche Gültigkeit<br />
erhielten und somit erst verspätet durchgeführt werden konnten. Mit dem Gesetz 10/1998<br />
versuchte man Blockaden zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, <strong>in</strong>dem nur mehr buchhalterische und verwaltungstechnische<br />
Gutachten abgegeben werden müssen. In größeren Geme<strong>in</strong>den werden diese vom Buchhalter bzw.<br />
vom jeweils zuständigen Leiter e<strong>in</strong>er Organisationse<strong>in</strong>heit (z.B. Bauamtsleiter) abgegeben, <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren<br />
Geme<strong>in</strong>den werden sie unter Ermangelung von Führungskräften vom GS selbst abgegeben.<br />
3.6 GEMEINDEBEDIENSTETE<br />
Jede Geme<strong>in</strong>de entscheidet selbst über die Art und Anzahl ihrer Geme<strong>in</strong>debediensteten, jedoch müssen<br />
rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden:<br />
Übere<strong>in</strong>stimmungen <strong>in</strong> Tirol und Südtirol<br />
� Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt die zu besetzenden Stellen<br />
� Stellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden<br />
� Dienstverträge auf Zeit möglich<br />
� Jede Geme<strong>in</strong>de regelt selbständig Art und Anzahl <strong>der</strong> Bediensteten<br />
� Automatische Vorrückung <strong>in</strong> die nächste Gehaltsstufe alle 2 Jahre<br />
� Leistungsprämie erhöht das Grundgehalt<br />
� Geme<strong>in</strong>debedienstete s<strong>in</strong>d an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden<br />
� Aufgaben <strong>der</strong> Führungskräfte:<br />
Erlass von Rechtsakten<br />
Ausarbeitung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben, die ihnen durch Gesetz, Verordnung auferlegt werden<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben, die ihnen von den politisch zuständigen Organen zugeteilt werden<br />
98 TGO § 58 Abs 3<br />
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