Kommunales Management in der - GemNova.net
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zuständigen Fachabteilung formuliert (Kriterien für Bauangelegenheiten werden <strong>in</strong> Brixlegg vom Bauamt,<br />
Bankkredite vom Geme<strong>in</strong>deamtsleiter formuliert). Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Erstellung<br />
bei schwierigen Detailanfor<strong>der</strong>ungen extern an Fachunternehmen zu vergeben (z.B. Heizung-<br />
Sanitär-Anfor<strong>der</strong>ungen).<br />
ANBOTSÜBERMITTLUNG<br />
Nachdem die Ausschreibung erfolgte, haben die Anbieter bis zu e<strong>in</strong>em festgesetzten Zeitpunkt die<br />
Möglichkeit, ihre Angebote zu übermitteln. Das Anbot be<strong>in</strong>haltet das Datum, bis zu welchem Term<strong>in</strong><br />
das Anbot <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>gelangt se<strong>in</strong> muss, die Uhrzeit und den Ort <strong>der</strong> Anbotsöffnung.<br />
ANBOTSÖFFNUNG, BEWERTUNG UND AUSWAHL<br />
Bei <strong>der</strong> fixierten Anbotsöffnung kann je<strong>der</strong> Anbieter teilnehmen. Die Angebote werden von <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Abteilung / vom jeweiligen Amt geprüft, bewertet und nach dem Best- bzw. Billigstbieterpr<strong>in</strong>zip 28<br />
ausgewählt (Bestbieterpr<strong>in</strong>zip = das Unternehmen mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot entsprechend<br />
den Ausschreibekriterien erhält den Auftrag; Billigstbieter = <strong>der</strong> billigste Anbieter erhält den<br />
Auftrag). Die Auswahlkriterien müssen objektiv nachvollziehbar se<strong>in</strong>, ansonsten besteht die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Anfechtung (vgl. 1.15.6 Ausschreibeverfahren, Seite 52). In Brixlegg s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Anbotsöffnung<br />
neben den teilnehmenden Firmen <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> zuständigen Fachabteilung, <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>deamtsleiter und <strong>der</strong> Bürgermeister anwesend, e<strong>in</strong> Vergabeprotokoll wird geführt.<br />
ELEKTRONISCHE AUFTRAGSVERGABE<br />
Das BVergG 2002 ermöglicht nunmehr die Durchführung e<strong>in</strong>es Vergabeverfahrens ausschließlich auf<br />
elektronischem Weg. Die diesbezüglichen technischen Voraussetzungen müssen aber vielerorts noch<br />
geschaffen werden. Bei e<strong>in</strong>er re<strong>in</strong> elektronischen Auftragsvergabe s<strong>in</strong>d<br />
• die Authentizität von Erklärungen und Angeboten und<br />
• <strong>der</strong> e<strong>in</strong>heitliche Zeitpunkt <strong>der</strong> Angebotseröffnung (elektronischer Notar)<br />
sicherzustellen<br />
In diesem S<strong>in</strong>n müssen alle Bieter und <strong>der</strong> Auftraggeber über e<strong>in</strong>e elektronische Signatur verfügen<br />
und E<strong>in</strong>richtungen zur Verfügung stellen, die als so genannter elektronischer Notar fungieren.<br />
1.15.7 DAUER DER ARBEITSVERHÄLTNISSE BEI DER VERGABE AN DRITTE<br />
Bei e<strong>in</strong>maligen Leistungen, die von Dritten für die Geme<strong>in</strong>de erbracht werden, endet das Arbeitsverhältnis<br />
bei <strong>der</strong> Erbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> Leistung. Für fortdauernde Tätigkeiten (z.B. Re<strong>in</strong>igungsdienste) hat die<br />
Geme<strong>in</strong>de grundsätzlich die Möglichkeit, diese auf unbegrenzten Zeitpunkt zu vergeben. In <strong>der</strong> Regel<br />
werden Arbeiten aber <strong>in</strong> bestimmten Abständen (jährlich, 3-jährig) immer wie<strong>der</strong> neu ausgeschrieben,<br />
e<strong>in</strong>e Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit bestehenden Unternehmen ist im Gegensatz zu Südtirol<br />
unbegrenzt möglich.<br />
28 vgl. 1.11.1.15.2 Weitere Neuerungen, Seite 47<br />
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