13.02.2013 Aufrufe

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stärkung <strong>der</strong> Position <strong>der</strong> Bürger<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Judikatur <strong>der</strong> Höchstgerichte<br />

Anpassung <strong>der</strong> Verweise auf Rechtsvorschriften<br />

Schließen von Lücken<br />

Berücksichtigung technischer Entwicklungen<br />

E<strong>in</strong>arbeitung neuer Erkenntnisse aus <strong>der</strong> Vollziehung sowie <strong>in</strong> legistischer H<strong>in</strong>sicht<br />

1.3.2 PROZEDERE DER AUSARBEITUNG<br />

Abb. 2 GEPLANTE ZIELE DER TGO<br />

Die Geme<strong>in</strong>deabteilung des Landes hat aufgrund des Auftrags <strong>der</strong> Landesregierung die Gesetzesvorlage<br />

erarbeitet. Der Tiroler Geme<strong>in</strong>deverband (TGV) <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Arbeitskreises von Bürgermeistern<br />

(Arbeitsausschuss) wurde maßgeblich <strong>in</strong> die Diskussion e<strong>in</strong>gebunden und Anregungen <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

„soweit passend“ e<strong>in</strong>gebaut. Laut HR Dr. Praxmarer (Aufsichtsbehörde des Landes) und Geschäftsführer<br />

Dr. Ludwig (TGV) entstand <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> TGO 2001 im kooperativen, positiven<br />

Verhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Geme<strong>in</strong>deverband.<br />

1.3.3 WICHTIGE / ENTSCHEIDENDE ÄNDERUNGEN<br />

Mit <strong>der</strong> neuen TGO will das Land die Aufgaben zwischen Politik und Verwaltung und zwischen den<br />

Geme<strong>in</strong>deorganen stärker trennen und die Kontrollrechte des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates verstärken. Die zentralen<br />

Inhalte <strong>der</strong> neuen TGO 2001 betreffen somit die Positionierung des Verhältnisses zwischen Bürgermeister<br />

(BGM) und Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at (GR).<br />

Man versuchte, die Aufgaben <strong>der</strong> Organe (Bürgermeister, Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at, Geme<strong>in</strong>devorstand) detailliert<br />

nie<strong>der</strong>zuschreiben, um allen Tiroler Geme<strong>in</strong>den (ausgenommen Innsbruck als Statutarstadt – v.a. den<br />

kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den – die gleichen Rechte e<strong>in</strong>zuräumen. Früher waren laut HR Praxmarer die M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten<br />

<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den stark benachteiligt, da ihnen vom Gesetz ke<strong>in</strong>e Rechte e<strong>in</strong>geräumt<br />

wurden. Mit <strong>der</strong> neuen TGO 2001 wurden M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenrechte gesetzlich festgelegt.<br />

5% REGELUNG DER ORDENTLICHEN EINNAHMEN<br />

Der Bürgermeister kann über 5 % <strong>der</strong> ordentlichen E<strong>in</strong>nahmen im E<strong>in</strong>zelauftrag ohne Zustimmung des<br />

Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates bzw. des Vorstandes verfügen (vgl. 3.2 Bürgermeister, Seite 103). Die Kompetenz<br />

bzw. Entscheidungsmacht des Bürgermeisters wurde dadurch erheblich gestärkt.<br />

BÜRGERMEISTER MIT GESTALTUNGSRECHT IN DER GEMEINDEFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister als Chef <strong>der</strong> Verwaltung vertritt die Geme<strong>in</strong>de nach außen. Er kann seit <strong>der</strong> TGO<br />

2001 aber e<strong>in</strong>zelnen Mitglie<strong>der</strong>n des Geme<strong>in</strong>devorstandes diese Vertretung nach außen übertragen.<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!