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Kommunales Management in der - GemNova.net

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Führungskräfte werden aufgrund e<strong>in</strong>es öffentlichen Wettbewerbs o<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>en Ausleselehrgang<br />

ernannt. 73 Für den befristeten Führungsauftrag e<strong>in</strong>es leitenden Beamten ist e<strong>in</strong>e Probezeit von sechs<br />

Monaten vorgesehen. Nach Ablauf <strong>der</strong> Probezeit wird <strong>der</strong> Führungsauftrag für die im Vertrag vorgesehene<br />

Dauer endgültig, außer er wird unter E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Kündigungsfrist o<strong>der</strong> aus Diszipl<strong>in</strong>argründen<br />

aufgelöst. 74 Die Leitung kann mit begründetem Vorschlag - wegen Untätigkeit bzw. Unfähigkeit,<br />

nicht erreichter Ziele, grober Fahrlässigkeit, etc. - je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />

Sowohl <strong>der</strong> leitende Beamte selbst als auch <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>desekretär können e<strong>in</strong>en Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen,<br />

<strong>der</strong> über den Geme<strong>in</strong>desekretär zum Geme<strong>in</strong>deausschuss geleitet wird und für die Prüfung des Wi<strong>der</strong>rufs<br />

zuständig ist.<br />

Der befristete Vertrag, den die leitenden Beamten mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de abschließen, ist e<strong>in</strong> öffentlichrechtlicher<br />

Vertrag auf Zeit o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> privatrechtlicher Vertrag. Dieser muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Satzung vorgesehen<br />

werden.<br />

AUFGABEN DER LEITENDEN BEAMTEN<br />

Die Aufgaben e<strong>in</strong>es leitenden Beamten umfassen die Leitung e<strong>in</strong>er Organisationse<strong>in</strong>heit <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

Organisationsstruktur und die Zuständigkeit für den Erlass von Verwaltungsakten, die die Geme<strong>in</strong>de<br />

gegenüber Außenstehenden verpflichten. 75 Der Geme<strong>in</strong>desekretär hat die Oberaufsicht über die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> leitenden Beamten und koord<strong>in</strong>iert <strong>der</strong>en Tätigkeit.<br />

Aufgaben <strong>der</strong> leitenden Führungskräfte:<br />

� Erlass von Rechtsakten<br />

� Bearbeitung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

� Aufgaben, die ihnen durch Gesetz, Satzung o<strong>der</strong> Verordnung auferlegt wurden.<br />

� die Verantwortung für die Verfahren zur Auftragsvergabe und Stellenbesetzung<br />

� Abschluss von Verträgen<br />

� Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben, die ihnen von den Organen zugeteilt wurden<br />

� Vorsitz <strong>in</strong> Kommissionen (z.B. für Auftrags- und Stellenausschreibungen)<br />

2.11.2 AUSLESELEHRGANG (CORSO CONCORSO) FÜR ANGEHENDE FÜHRUNGSKRÄFTE<br />

Bedienstete e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de, die nicht als Führungskräfte tätig s<strong>in</strong>d, können über e<strong>in</strong>en Ausleselehrgang<br />

die Eignung zur Ausübung <strong>der</strong> Führungsfunktion erwerben. Dieser Lehrgang kann von den<br />

Geme<strong>in</strong>den selbst, <strong>in</strong> Zusammenschluss mit an<strong>der</strong>en Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> durch externe Beauftragte (<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Vergangenheit z.B. Europäische Akademie Bozen) durchgeführt werden. E<strong>in</strong>e Abschlussprüfung<br />

73 E<strong>in</strong>heitstext <strong>der</strong> Regionalgesetze über die Ordnung des Personals <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>der</strong> autonomen<br />

Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol (DPRA vom 19. Mai 1999, Nr. 3/ L, Art 5)<br />

74 http://www.eurac.edu/fb4/college/BLG/Natzler_Bereichsabkommen.pdf , Bereichsabkommen für die<br />

Führungskräfte <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den, Bezirksgeme<strong>in</strong>schaften und ÖFWE, Art 3<br />

75 Valent<strong>in</strong>, A: S. 42<br />

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