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Kommunales Management in der - GemNova.net

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60 Tagen dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at zur nachträglichen Genehmigung (Ratifizierung) vorgelegt werden, ansonsten<br />

verfallen sie. 47<br />

2.8 RATSKOMMISSIONEN<br />

Die Form <strong>der</strong> fachspezifischen Ausschüsse gibt es <strong>in</strong> Südtirol nicht. Jede Geme<strong>in</strong>de kann aber über<br />

das Statut eigene Ratskommissionen e<strong>in</strong>führen, <strong>der</strong>en Aufgabe dar<strong>in</strong> besteht, Vorab-Gutachten für<br />

die politischen Organe (Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at, -ausschuss o<strong>der</strong> Bürgermeister) zu erstellen. Diese Kommissionen<br />

werden v.a. <strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den als Absicherung für politische Entscheidungen gebildet, u.a.<br />

im Bereich <strong>der</strong> Urbanistik und im Verkehrswesen.<br />

Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at bestimmt, welche Kommissionen gebildet werden und wie sie sich zusammensetzen.<br />

Sie setzen sich aus e<strong>in</strong>er gewählten Anzahl von Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten zusammen, die auch mit externen<br />

Spezialisten ergänzt werden können (< 1/3 <strong>der</strong> Räte). Die Geschäftsordnung bestimmt die<br />

Befugnisse <strong>der</strong> Kommissionen. Gesetzlich vorgeschrieben <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de ist z.B. die Baukommis-<br />

sion. 48<br />

2.9 BÜRGERMEISTER<br />

Der Bürgermeister ist politischer Verantwortlicher <strong>der</strong> Verwaltung und vertritt die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Funktion nach außen. Er wird für die Dauer von 5 Jahren direkt vom Volk gewählt und kann <strong>in</strong>sgesamt<br />

2x wie<strong>der</strong>gewählt werden (3 Perioden). Falls ke<strong>in</strong> Ratspräsident vorgesehen ist, hält er den Vorsitz im<br />

Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at. Zudem hat er den Vorsitz im Geme<strong>in</strong>deausschuss und beruft <strong>der</strong>en Sitzungen e<strong>in</strong>.<br />

2.9.1 PROGRAMMATISCHE ERKLÄRUNG DES BÜRGERMEISTERS<br />

Die programmatische Erklärung, die aus dem Wahlprogramm des Bürgermeisters hervorgeht, wird bei<br />

<strong>der</strong> konstituierenden Sitzung (erste Sitzung nach <strong>der</strong> Wahl) den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten zur Genehmigung<br />

vorgelegt. Gehört <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> (absoluten) Mehrheitspartei an, be<strong>in</strong>haltet dieses Dokument<br />

relativ unverän<strong>der</strong>t die Ziele des Bürgermeisters und se<strong>in</strong>er Partei für die Wahlperiode. Hat <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

die Mehrheit nicht, muss das Programm möglicherweise adaptiert werden, um die nötige<br />

Zustimmung im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at zu erlangen.<br />

2.9.2 BÜRGERMEISTER MIT VORSCHLAGSRECHT DER AUSSCHUSS-MITGLIEDER<br />

Der Bürgermeister berät <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Fraktion über die Zusammensetzung des Geme<strong>in</strong>deausschusses.<br />

Er hat das Vorschlagsrecht für die e<strong>in</strong>zelnen Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschließt. Die<br />

Abstimmung erfolgt „im Block“, d.h. <strong>der</strong> GA muss als Gesamtheit bestätigt werden, es wird nicht über<br />

die Mitglie<strong>der</strong> vere<strong>in</strong>zelt abgestimmt. Diese Abstimmung wird z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Eppan mittels<br />

Namensaufruf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äte getroffen.<br />

47 E.T.G.O. Art 28 Abs 5, S.47<br />

48 Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 115<br />

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