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Kommunales Management in der - GemNova.net

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Von den <strong>in</strong>sgesamt 20 italienischen Regionen besitzen fünf e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>statut, das ihnen gegenüber<br />

jenen Regionen mit Normalstatut wegen ihrer geographischen Lage und Geschichte e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e,<br />

ausgedehntere Selbstverwaltung sichert.<br />

Die Regionen mit Son<strong>der</strong>statut s<strong>in</strong>d: Aostatal, Friaul-Julisch Ve<strong>net</strong>ien, Sard<strong>in</strong>ien, Sizilien und Trent<strong>in</strong>o-<br />

Südtirol.<br />

Aostatal<br />

Aosta<br />

Sard<strong>in</strong>ien<br />

Sizilien<br />

REGION TRENTINO-SÜDTIROL<br />

REGIONEN MIT SONDERSTATUT<br />

Trent<strong>in</strong>o-Südtirol<br />

Friaul-Julisch Ve<strong>net</strong>ien<br />

Abb. 4 ITALIENISCHE REGIONEN MIT SONDERSTATUT<br />

Die autonomen Prov<strong>in</strong>zen Bozen (= Südtirol) und Trient (= Trent<strong>in</strong>o) bilden die Region. Sie verfügen<br />

über e<strong>in</strong>e eigene Autonomie, die von den Organen des Landes (Landtag, Landesregierung und Landeshauptmann)<br />

wahrgenommen wird.<br />

AUTONOMIESTATUT FÜR DIE REGION<br />

Die Region hat die primäre Gesetzgebungsbefugnis für die Ordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den. Im Son<strong>der</strong>statut<br />

für die Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol werden die Befugnisse <strong>der</strong> Region und Prov<strong>in</strong>zen, <strong>der</strong>en Organe,<br />

Kontrollen, lokale Körperschaften, etc. geregelt. Mit <strong>der</strong> Reform des Autonomiestatuts 2001 wird <strong>der</strong><br />

Region <strong>in</strong> Zukunft hauptsächlich e<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ierungsfunktion zwischen den beiden Län<strong>der</strong>n Südtirol<br />

und Trent<strong>in</strong>o zukommen. Das Wahlrecht und die Bestimmung <strong>der</strong> Regierungsform liegen bei den beiden<br />

autonomen Prov<strong>in</strong>zen. Die bisher ausschließlich <strong>der</strong> Region vorbehaltene Zuständigkeit, bei künftigen<br />

Statutenän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong>itiativ zu werden, wird auf die beiden Landtage übertragen. 37<br />

EINHEITSTEXT ÜBER DIE ORDNUNG DER GEMEINDEN<br />

37 Südtiroler Handbuch, S 64<br />

58

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