Kommunales Management in der - GemNova.net
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<strong>der</strong> Autonomie, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Gebarung sowie <strong>der</strong> Grundsätze fachlicher<br />
Qualifikation und <strong>der</strong> Haftung. 69<br />
Die Geme<strong>in</strong>den selbst regeln die Art und Anzahl ihrer Bediensteten (z.B. Geme<strong>in</strong>de Schlan<strong>der</strong>s: <strong>in</strong>sgesamt<br />
50 Vollzeitbeschäftigte), das Landesgesetz vom 11. August 1994, Nr. 6 gibt lediglich die<br />
Höchstgrenze <strong>der</strong> Angestellten pro E<strong>in</strong>wohner vor. Ausnahmen, die diese Grenze überschreiten, müssen<br />
von <strong>der</strong> Landesregierung genehmigt werden (z.B. Bedienstete zur Führung e<strong>in</strong>es Wirtschaftsdienstes<br />
<strong>in</strong> Eigenregie).<br />
HÖCHSTGRENZE DER BEDIENSTETEN PRO GEMEINDEGROßE<br />
GEMEINDEGRÖßE BEDIENSTETE<br />
bis 5000 E<strong>in</strong>wohner 1 Angestellter pro 150 E<strong>in</strong>wohner<br />
von 5001 – 65.000 E<strong>in</strong>wohner 1 Angestellter pro 130 E<strong>in</strong>wohner<br />
über 65.000 E<strong>in</strong>wohner 1 Angestellter pro 120 E<strong>in</strong>wohner<br />
Mit dem Regionalgesetz Nr. 10/98 basieren <strong>in</strong> den Südtiroler Geme<strong>in</strong>den alle Arbeitsverhältnisse auf<br />
privatrechtlichen Verträgen, die die früheren Aufnahmebeschlüsse ersetzen.<br />
Der Aufnahme <strong>in</strong> den Dienst mit befristetem Arbeitsverhältnis geht meist e<strong>in</strong> öffentlicher Wettbewerb<br />
voraus, bei dem die Fach- und Sachkenntnisse für die erfor<strong>der</strong>liche Stelle überprüft werden. E<strong>in</strong>e<br />
Kommission, bestehend aus Sachverständigen nimmt die Bewertung vor. Der Zweisprachigkeitsnachweis<br />
entsprechend dem Dekret des Präsidenten <strong>der</strong> Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 <strong>in</strong>kl.<br />
späterer Än<strong>der</strong>ungen 70 ist ebenfalls e<strong>in</strong> Kriterium zur Stellenbesetzung.<br />
ZWEISPRACHIGKEITSNACHWEIS A – B – C – D<br />
Für die Aufnahme <strong>in</strong> den Dienst <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de ist e<strong>in</strong> Zweisprachigkeitsnachweis (Nachweis über die<br />
Kenntnisse <strong>der</strong> deutschen und italienischen Sprache) erfor<strong>der</strong>lich, dessen Schwierigkeit sich nach <strong>der</strong><br />
entsprechenden Funktionsebene richtet.<br />
� Nachweis A: für entsprechende Funktionsebenen, für die normalerweise e<strong>in</strong> Doktorat erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist ((M<strong>in</strong>destalter: 17 Jahre)<br />
� Nachweis B: für entsprechende Funktionsebenen, für die normalerweise e<strong>in</strong> Abschlusszeugnis<br />
e<strong>in</strong>er Sekundarschule zweiten Grades erfor<strong>der</strong>lich ist (M<strong>in</strong>destalter: 17 Jahre)<br />
� Nachweis C: für entsprechende Funktionsebenen, für die normalerweise e<strong>in</strong> Abschlusszeugnis<br />
e<strong>in</strong>er Sekundarschule ersten Grades erfor<strong>der</strong>lich ist (M<strong>in</strong>destalter: 14 Jahre);<br />
69 E<strong>in</strong>heitstext <strong>der</strong> Regionalgesetze über die Ordnung des Personals <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>der</strong> autonomen<br />
Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol (DPRA vom 19. Mai 1999, Nr. 3/ L, Art 36)<br />
70 E<strong>in</strong>heitstext <strong>der</strong> Regionalgesetze über die Ordnung des Personals <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>der</strong> autonomen<br />
Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol (DPRA vom 19. Mai 1999, Nr. 3/ L, Art 7, Abs 1, lit c<br />
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