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Kommunales Management in der - GemNova.net

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2.11.5 BEWERTUNG DER FÜHRUNGSKRÄFTE BZW. GEMEINDEBEDIENSTETEN<br />

Die Körperschaften def<strong>in</strong>ieren Bewertungssysteme für die Leistungen <strong>der</strong> eigenen Führungskräfte<br />

sowie <strong>der</strong>en Verhalten <strong>in</strong> Bezug auf die Entwicklung <strong>der</strong> fachlichen, personellen und organisatorischen<br />

Ressourcen, die ihnen zugewiesen wurden. Diese Kriterien müssen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Weise auf<br />

die Ergebnisse <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit und <strong>der</strong> Leitung Bezug nehmen. 78<br />

Laut Art. 8 des Bereichsabkommens für die Führungskräfte <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den müssen die Leistungen<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>debediensteten bewertet werden. E<strong>in</strong> Teil des Gehaltes ist dabei als Leistungsprämie (im<br />

Kollektivvertrag geregelt) an die Zielerreichung gebunden. Da laut gesetzlicher Formulierung die Art<br />

des Bewertungssystems den Geme<strong>in</strong>den selbst überlassen ist, bleibt es je<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de freigestellt,<br />

e<strong>in</strong> ihr geeig<strong>net</strong>es Bewertungssystem e<strong>in</strong>zuführen. In vielen Geme<strong>in</strong>den wird die Bewertung dabei<br />

vom unmittelbaren Vorgesetzen bzw. vom Geme<strong>in</strong>desekretär durchgeführt.<br />

2.11.6 VERANTWORTLICHKEIT UND FÜHRUNGSHAFTUNG DES PERSONALS<br />

Leitende Beamte haften zivilrechtlich, strafrechtlich und vermögensrechtlich für die Erreichung <strong>der</strong> von<br />

den Organen <strong>der</strong> Körperschaft festgelegten Ziele, denn sie s<strong>in</strong>d für das Ergebnis ihrer Organisationse<strong>in</strong>heit<br />

(h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Ziele / Leistungen / f<strong>in</strong>anziellen und technischen Mittel) und für die korrekte<br />

Verwaltungsführung und Effizienz <strong>in</strong> ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die zivil- und vermögensrechtliche<br />

Haftung wird über die Kollektivverträge geregelt. Bei Bediensteten <strong>der</strong> mittleren und<br />

unteren Ebene kommt die Diszipl<strong>in</strong>arhaftung zum Tragen.<br />

2.11.7 VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />

Die Geme<strong>in</strong>de schließt für die leitenden Geme<strong>in</strong>debediensteten e<strong>in</strong>e Haftpflichtversicherung bzw. e<strong>in</strong>e<br />

Versicherung gegen sämtliche sonstige Risiken ab, die mit <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit zusammenhängen,<br />

<strong>in</strong>klusive <strong>der</strong> eventuellen Folgen gerichtlicher Klagen von Seiten Dritter (Art 12. des Bereichsabkommen<br />

für die Führungskräfte <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den, Bezirksgeme<strong>in</strong>schaften und ÖFWE)<br />

2.11.8 SPRACHENPROPORZ BEI DER BESTELLUNG DER FÜHRUNGSKRÄFTE<br />

Bei <strong>der</strong> Bestellung <strong>der</strong> leitenden Beamten muss laut Regionalgesetz <strong>der</strong> Sprachenproporz berücksichtigt<br />

werden. Diese Regelung sche<strong>in</strong>t jedoch <strong>in</strong> Südtirol nicht überall e<strong>in</strong>gehalten zu werden. So kritisierte<br />

e<strong>in</strong>e politische Partei den Umstand, dass die Geme<strong>in</strong>deverwaltung Bozen – laut <strong>in</strong>offizieller<br />

Liste <strong>der</strong> Führungskräfte – <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen Ämterstruktur <strong>der</strong> Bozner Geme<strong>in</strong>deverwaltung fast ausschließlich<br />

italienische Beamte als leitende Führungskräfte e<strong>in</strong>setzen will. Für 11 Ressorts gäbe es<br />

nur drei deutsche Abteilungsleiter, für 30 Ämter nur e<strong>in</strong>en deutschen Amtsleiter. 79<br />

2.11.9 ZIELVEREINBARUNG MITTELS HAUHALTSVOLLZUGSPLAN<br />

(PIANO ESECUTIVO DI GESTIONE – PEG)<br />

Die Politik gibt jährlich durch den Haushalt die groben Ziele vor, die es zu erreichen gilt. Im PEG werden<br />

diese Ziele und Aktivitäten detailliert nie<strong>der</strong>geschrieben, welche die Führungskräfte während des<br />

78 Bereichsabkommen für die Führungskräfte, Art 8<br />

79 http://www.unionfs.com/_Presmit/000000eb.htm (Stand: 09.10.2001 )<br />

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