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Kommunales Management in der - GemNova.net

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EW e<strong>in</strong> Jurist als Amtsleiter bestellt. E<strong>in</strong>e befristete Bestellung des Geme<strong>in</strong>deamtsleiters ist mit neuer<br />

TGO 2001 § 58 Abs 3 zulässig geworden.<br />

Der Bürgermeister ist zwar befugt, den Leiter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu bestellen bzw. abzuberufen, die Bestellung<br />

und Abberufung erfor<strong>der</strong>n jedoch die Zustimmung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates. 21 Dadurch bleibt die<br />

Macht beim Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und geht nicht auf den Bürgermeister über. In <strong>der</strong> Praxis trifft <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

die Vorauswahl und versucht, für se<strong>in</strong>en Kandidaten die Mehrheit im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at zu erreichen.<br />

1.11.2 AUFGABEN DES GEMEINDEAMTSLEITERS<br />

Wie die Aufgaben des Geme<strong>in</strong>deamtes erfüllt werden, ist verfassungsrechtlich nicht geregelt. Sie stehen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Organisationsgewalt zur „Regelung <strong>der</strong> <strong>in</strong>neren E<strong>in</strong>richtungen“ im Belieben <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de 22 und liegen dadurch im Ermessen des Bürgermeisters als obersten Chef <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Der GAL sorgt für den geregelten Ablauf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung und führt <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem<br />

BGM die laufenden Geschäfte. Er agiert nur selbständig im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem BGM. Alle Weisungen<br />

erhält er vom BGM als Chef <strong>der</strong> Verwaltung, folglich müssen alle Entscheidungen, Arbeitsabläufe,<br />

Aufgaben des GAL <strong>in</strong> je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> Koord<strong>in</strong>ation mit dem BGM getroffen werden.<br />

Der GAL nimmt an den Sitzungen des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates und –vorstandes als beratendes Mitglied teil<br />

und verfasst das Sitzungsprotokoll. Er kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Ausschüssen ebenfalls als beratendes Mitglied<br />

mitwirken, wenn es von diesen gewünscht wird. (Der GAL <strong>in</strong> Brixlegg wird z.B. bei den Sitzungen<br />

des Bau- und F<strong>in</strong>anzausschusses h<strong>in</strong>zugezogen.)<br />

Die Vorbereitung <strong>der</strong> Aufträge und Entscheidungen werden neben den betriebsorganisatorischen<br />

Angelegenheiten <strong>in</strong> Zusammenhang mit den Geme<strong>in</strong>debediensteten vom GAL erledigt.<br />

Der Geme<strong>in</strong>deamtsleiter prüft alle Beschlussentwürfe, die häufig <strong>in</strong> den Ausschüssen entwickelt werden,<br />

auf die Rechtswidrigkeit.<br />

1.11.3 ANWEISUNGEN AN DIE GEMEINDEBEDIENSTETEN<br />

Personalweisungen werden häufig <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem GAL getroffen. (Meist werden diese im<br />

Vorfeld mit dem Bürgermeister besprochen und dann vom GAL an das Personal weitergegeben.) In<br />

Schwaz und Brixlegg werden Weisungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel geme<strong>in</strong>sam bzw. nach gegenseitiger Absprache<br />

abwechselnd vom Bürgermeister o<strong>der</strong> Amtsleiter erteilt.<br />

In Schwaz und Brixlegg wurde dem Amtsleiter die Erstauswahl des Personals übertragen. Auf Vorschlag<br />

des Stadtamtsdirektors <strong>in</strong> Schwaz wählt <strong>der</strong> Bürgermeister den geeig<strong>net</strong>en Kandidaten aus. In<br />

<strong>der</strong> darauffolgenden Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atssitzung wird <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at vom Vorschlag des Bürgermeisters<br />

unterrichtet und <strong>der</strong> GR stimmt darüber ab. Jener Kandidat, <strong>der</strong> die Mehrheit im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at erzielt<br />

(Ausnahme: befristete Arbeitsverhältnisse bis sechs Monate – vgl. 3.2 Bürgermeister, Seite 103 ),<br />

erhält die zu besetzende Stelle. (vgl. 11.12.1 Geme<strong>in</strong>debedienstete, Dienstpostenplan – Stellenplan,<br />

Seite 38)<br />

21 TGO § 58 Abs 3<br />

22 B-VG Art 118 Abs 3 Z 1<br />

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