13.02.2013 Aufrufe

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

Kommunales Management in der - GemNova.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Laut Art 10 (Festlegen <strong>der</strong> Verfahren) ist je<strong>der</strong> Leiter e<strong>in</strong>er Verwaltungse<strong>in</strong>heit für se<strong>in</strong>e Tätigkeiten<br />

verantwortlich. Dieser kann die Verantwortung für das Verfahren auf Bedienstete übertragen und sie<br />

auch je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> selbst übernehmen.<br />

INFORMATIONSPFLICHT<br />

Ebenso muss die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>nerhalb genau festgelegter Zeitabstände über e<strong>in</strong>geleitete Verfahren<br />

(= bürokratische Bearbeitung von Akten) an die betroffenen Bürger Mitteilungen verschicken, damit<br />

diese <strong>in</strong>formiert s<strong>in</strong>d, an welchem Punkt des Verwaltungsverfahrens sich e<strong>in</strong> Akt bef<strong>in</strong>det und welcher<br />

Beamte dafür zuständig ist. 82<br />

SELBSTERKLÄRUNG<br />

Der Bürger hat die Möglichkeit <strong>der</strong> Selbsterklärung bzw. Selbstbesche<strong>in</strong>igung, die ke<strong>in</strong>er Beglaubigung<br />

mehr bedarf. Auch die Unterschrift muss nicht mehr beglaubigt werden. Meistens wird zwecks<br />

Feststellung <strong>der</strong> Personaldaten e<strong>in</strong>e Fotokopie <strong>der</strong> Identitätskarte beigelegt.<br />

RECHT AUF AKTENEINSICHT / RECHT AUF KOPIEN<br />

Je<strong>der</strong> Bürger kann auf e<strong>in</strong>fachem Wege e<strong>in</strong>e Kopie bekommen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Akt E<strong>in</strong>sicht nehmen. Die<br />

E<strong>in</strong>sicht ist laut Gesetz unentgeltlich. Bei Kopien schreibt das Gesetz die Bezahlung <strong>der</strong> Anfertigungsspesen<br />

vor.<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHMEN<br />

Jede Verwaltungsmaßnahme muss begründet se<strong>in</strong>, wobei sich die Begründung auf den Sachverhalt<br />

und die rechtlichen Gründe bezieht, die zur Entscheidung geführt haben. Rechtsvorschriften und Akte<br />

allgeme<strong>in</strong>en Inhalts erfor<strong>der</strong>n ke<strong>in</strong>e Begründung.<br />

Wird e<strong>in</strong>e Entscheidung durch e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en Akt <strong>der</strong> Verwaltung bee<strong>in</strong>flusst bzw. wird auf diesen bei<br />

<strong>der</strong> Entscheidung Bezug genommen, muss auch <strong>der</strong> zugrundeliegende Akt bei <strong>der</strong> Begründung angeführt<br />

und zur Verfügung gestellt werden.<br />

2.12 BESCHLUSSFASSUNG UND BERUFUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

2.12.1 BESCHLÜSSE<br />

SCHRIFTLICHE AUSFORMULIERUNG ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE BESCHLUSSFASSUNG<br />

E<strong>in</strong> gültiger Beschluss kann nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gültigen, nach bestimmten Regeln abgehaltenen Sitzung mit<br />

vorschriftsmäßiger Abstimmung zustande kommen. Es genügt nach den neuen Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>deordnung nicht mehr, dass e<strong>in</strong> Thema zwecks Debatte und Abstimmung auf <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates steht, son<strong>der</strong>n es muss dazu bereits e<strong>in</strong>e konkrete, schriftlich ausformulierte<br />

82<br />

http://vere<strong>in</strong>sweb.rolbox.it/html/fakt_polakt.html Dr. Luis Spath, Recht auf Zugang zu den Verwaltungsverfahren<br />

(Stand Dezember 1997)<br />

93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!