Kommunales Management in der - GemNova.net
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Nachdem das Autonomiestatut die gesetzgeberische Zuständigkeit im Bereich „Gebietskörperschaften“<br />
<strong>der</strong> Region überträgt, liegt es am Regionalgesetzgeber, die Funktionen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den im Gebiet<br />
<strong>der</strong> Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol festzulegen. Im ETGO werden im Art. 1 die Grundsätze festgelegt, wonach<br />
die Geme<strong>in</strong>de als autonome Körperschaft die örtliche Geme<strong>in</strong>schaft zu vertreten, ihre Interessen<br />
wahrzunehmen und ihre Entwicklung zu för<strong>der</strong>n hat. Im weitesten S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d damit die Funktionen <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de bereits umrissen. Art. 2 des ETGO <strong>in</strong> <strong>der</strong> novellierten Fassung lt. Art. 1, Abs. 1 des Regionalgesetzes<br />
vom 23.10.1998, Nr. 10 bestimmt dann näher, dass den Geme<strong>in</strong>den sämtliche Verwaltungsfunktionen<br />
örtlichen Belanges <strong>in</strong> Bezug auf die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung obliegen. Gleich wie <strong>der</strong> Staatsgesetzgeber hat <strong>der</strong> Regionalgesetzgeber nicht e<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>s Detail gehendes Verzeichnis von Aufgaben und Wirkungsbereichen erstellt, son<strong>der</strong>n den allumfassenden<br />
Charakter <strong>der</strong> kommunalen Zuständigkeiten herausgestellt. Allumfassend zuständig ist die<br />
Geme<strong>in</strong>de für das Geme<strong>in</strong>wohl mit Bezug auf ihr Gebiet und ihre Bevölkerung, soweit es <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Rechtsordnung nicht an<strong>der</strong>weitig bestimmt ist. Als Richtschnur für die Betrauung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den mit<br />
diesen allumfassenden Funktionen gibt das Gesetz die Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong> Subsidiarität, <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />
und E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Aufgabenabwicklung, <strong>der</strong> Homogenität und <strong>der</strong> Angemessenheit vor.<br />
Neben den eigenen Funktionen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den und den staatlich übertragenen Funktionen, gibt es<br />
auch Verwaltungsfunktionen, die von <strong>der</strong> Region bzw. vom Land zur Ausführung an die Geme<strong>in</strong>den<br />
delegiert werden können 38 . Daran knüpft <strong>der</strong> Art. 2, Abs. 2 ETGO an und verpflichtet die Region und<br />
die autonomen Prov<strong>in</strong>zen Trient und Bozen, die Bestimmung jener Funktionen vorzunehmen, welche<br />
auf die Geme<strong>in</strong>den delegiert bzw. subdelegiert werden sollen, um e<strong>in</strong>e wirksame, reibungslose und<br />
wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit gewährleisten sowie ... durch Mite<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Bürger bestmöglich<br />
verfolgen zu können.<br />
ZUSTÄNDIGKEITEN DER REGION<br />
Die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Region werden im Art 4 des Autonomiestatutes aufgezählt und be<strong>in</strong>halten<br />
u.a.:<br />
� Ordnung <strong>der</strong> Regionalämter<br />
� Ordnung <strong>der</strong> örtlichen Körperschaften und <strong>der</strong> entsprechenden Gebietsabgrenzungen von Geme<strong>in</strong>degebieten<br />
� Feuerwehrdienste<br />
� Ordnung <strong>der</strong> sanitären Körperschaften<br />
In die sonstigen Zuständigkeiten <strong>der</strong> Region fallen weiters:<br />
� Errichtung neuer Geme<strong>in</strong>den und Än<strong>der</strong>ungen ihrer Gebietsabgrenzungen und Benennungen 39<br />
� E<strong>in</strong>führung von eigenen Regionalsteuern 40<br />
38 Son<strong>der</strong>statut für die Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol (Autonomiestatut), Art 18<br />
39 Son<strong>der</strong>statut für die Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol (Autonomiestatut), Art 7<br />
40 Son<strong>der</strong>statut für die Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol (Autonomiestatut), Art 73<br />
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