Kommunales Management in der - GemNova.net
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RECHTSSTAND IN SÜDTIROL<br />
Seit 1975 s<strong>in</strong>d die Geme<strong>in</strong>desekretäre <strong>der</strong> Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol Bedienstete <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und<br />
stehen im Gegensatz zu ihren Kollegen im übrigen Italien 52 im direkten Arbeitsverhältnis <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
und unter dienstrechtlicher Weisungshoheit des Bürgermeisters. Das Dienstverhältnis ist<br />
unbegrenzt und e<strong>in</strong>e Entlassung aus dem Dienst ist nur im Falle schwerwiegen<strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong><br />
grundsätzlichen Berufspflichten (z. B. diszipl<strong>in</strong>arisches Fehlverhalten o<strong>der</strong> Nichtbeachtung von<br />
Rechtsvorschriften <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufsausübung) möglich. 53<br />
RECHTSSTAND IM ÜBRIGEN ITALIEN<br />
Im restlichen Italien zeigt sich – wie bereits erwähnt – e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Bild. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Regionen<br />
mit Son<strong>der</strong>statut wurde e<strong>in</strong>e Neuregelung des Rechtsstandes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>desekretäre geschaffen,<br />
wonach diese aus dem Staatsdienst <strong>in</strong> den Dienst e<strong>in</strong>er eigens geschaffenen Agentur mit öffentlichrechtlichem<br />
Charakter übergeführt wurden. Der Geme<strong>in</strong>desekretär ist somit nicht mehr Staatsbeamter<br />
im Dienst des Innenm<strong>in</strong>isteriums, son<strong>der</strong>n Beamter im Dienstverhältnis e<strong>in</strong>er eigens geschaffenen<br />
autonomen Agentur.<br />
Diese Agentur erfasst die Geme<strong>in</strong>desekretäre und trägt sie – je nach Dienstgrad – <strong>in</strong> verschiedene<br />
Verzeichnisse e<strong>in</strong>, aus denen <strong>der</strong> Bürgermeister e<strong>in</strong>e Person se<strong>in</strong>es Vertrauens auswählt und ihn als<br />
Geme<strong>in</strong>desekretär se<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de ernennt. Das damit begründete Dienstverhältnis führt dazu, dass<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>desekretär nicht im Abhängigkeitsverhältnis zur Geme<strong>in</strong>de steht, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> jenem <strong>der</strong><br />
Agentur (vormals des Innenm<strong>in</strong>isteriums). Mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de verb<strong>in</strong>det ihn lediglich das Vertrauensverhältnis<br />
mit dem Bürgermeister, das sich nach <strong>der</strong> Neuwahl des Bürgermeisters auch ohne Begründung<br />
wie<strong>der</strong> auflösen kann. (Verfügung des TAR Lombardia-Brescia vom 14.7.1998, N. 559). 54 Die<br />
Amtsdauer des GS entspricht somit <strong>der</strong> Dauer des Mandates des Bürgermeisters und dieser hat nun<br />
mittels e<strong>in</strong>er begründeten Maßnahme, wie z.B. wegen Verletzung <strong>der</strong> Amtspflichten o<strong>der</strong> wegen nicht<br />
erreichter Ziele die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Amtsenthebung. 55<br />
DER WEG DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL<br />
Demokratiepolitisch ausgeglichen ersche<strong>in</strong>t das System <strong>der</strong> Trennung zwischen Bürgermeister und<br />
Geme<strong>in</strong>desekretär, wie es <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Autonomen Region Trention-Südtirol besteht. Die <strong>der</strong>zeit<br />
vorherrschende politische Auffassung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region geht davon aus, dass das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Unterscheidung<br />
<strong>der</strong> Funktionen nur dann richtig funktioniert, wenn <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Körperschaften Personen agieren,<br />
die aufgrund ihrer dienstrechtlichen E<strong>in</strong>stufung Verantwortung übernehmen können und imstande<br />
s<strong>in</strong>d, die politischen Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Regierungsorgane umzusetzen. Das Fehlen solcher Mitarbeiter<br />
lässt ke<strong>in</strong>e Alternativen zwischen <strong>der</strong> obligatorischen Übertragung aller Führungsfunktionen auf den<br />
Geme<strong>in</strong>desekretär und <strong>der</strong> Übernahme dieser Funktionen durch den Bürgermeister und/o<strong>der</strong> Asses-<br />
52 Die Geme<strong>in</strong>desekretäre im übrigen Italien ohne Son<strong>der</strong>statut stehen im direkten Verhältnis zur jetzt<br />
eigens geschaffenen Agentur mit öffentlich-rechtlichem Charakter.<br />
53 http://www.prov<strong>in</strong>z.bz.it/gem/jus/jus9904_d.htm vom 10.02.02<br />
54 Bericht von Anton Gaiser: http://www.prov<strong>in</strong>z.bz.it/gem/jus/jus9904_d.htm<br />
55 Valent<strong>in</strong>, A.: S. 7<br />
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