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Kommunales Management in der - GemNova.net

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RECHTSSTAND IN SÜDTIROL<br />

Seit 1975 s<strong>in</strong>d die Geme<strong>in</strong>desekretäre <strong>der</strong> Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol Bedienstete <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und<br />

stehen im Gegensatz zu ihren Kollegen im übrigen Italien 52 im direkten Arbeitsverhältnis <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

und unter dienstrechtlicher Weisungshoheit des Bürgermeisters. Das Dienstverhältnis ist<br />

unbegrenzt und e<strong>in</strong>e Entlassung aus dem Dienst ist nur im Falle schwerwiegen<strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong><br />

grundsätzlichen Berufspflichten (z. B. diszipl<strong>in</strong>arisches Fehlverhalten o<strong>der</strong> Nichtbeachtung von<br />

Rechtsvorschriften <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufsausübung) möglich. 53<br />

RECHTSSTAND IM ÜBRIGEN ITALIEN<br />

Im restlichen Italien zeigt sich – wie bereits erwähnt – e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Bild. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Regionen<br />

mit Son<strong>der</strong>statut wurde e<strong>in</strong>e Neuregelung des Rechtsstandes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>desekretäre geschaffen,<br />

wonach diese aus dem Staatsdienst <strong>in</strong> den Dienst e<strong>in</strong>er eigens geschaffenen Agentur mit öffentlichrechtlichem<br />

Charakter übergeführt wurden. Der Geme<strong>in</strong>desekretär ist somit nicht mehr Staatsbeamter<br />

im Dienst des Innenm<strong>in</strong>isteriums, son<strong>der</strong>n Beamter im Dienstverhältnis e<strong>in</strong>er eigens geschaffenen<br />

autonomen Agentur.<br />

Diese Agentur erfasst die Geme<strong>in</strong>desekretäre und trägt sie – je nach Dienstgrad – <strong>in</strong> verschiedene<br />

Verzeichnisse e<strong>in</strong>, aus denen <strong>der</strong> Bürgermeister e<strong>in</strong>e Person se<strong>in</strong>es Vertrauens auswählt und ihn als<br />

Geme<strong>in</strong>desekretär se<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de ernennt. Das damit begründete Dienstverhältnis führt dazu, dass<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>desekretär nicht im Abhängigkeitsverhältnis zur Geme<strong>in</strong>de steht, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> jenem <strong>der</strong><br />

Agentur (vormals des Innenm<strong>in</strong>isteriums). Mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de verb<strong>in</strong>det ihn lediglich das Vertrauensverhältnis<br />

mit dem Bürgermeister, das sich nach <strong>der</strong> Neuwahl des Bürgermeisters auch ohne Begründung<br />

wie<strong>der</strong> auflösen kann. (Verfügung des TAR Lombardia-Brescia vom 14.7.1998, N. 559). 54 Die<br />

Amtsdauer des GS entspricht somit <strong>der</strong> Dauer des Mandates des Bürgermeisters und dieser hat nun<br />

mittels e<strong>in</strong>er begründeten Maßnahme, wie z.B. wegen Verletzung <strong>der</strong> Amtspflichten o<strong>der</strong> wegen nicht<br />

erreichter Ziele die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Amtsenthebung. 55<br />

DER WEG DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL<br />

Demokratiepolitisch ausgeglichen ersche<strong>in</strong>t das System <strong>der</strong> Trennung zwischen Bürgermeister und<br />

Geme<strong>in</strong>desekretär, wie es <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Autonomen Region Trention-Südtirol besteht. Die <strong>der</strong>zeit<br />

vorherrschende politische Auffassung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region geht davon aus, dass das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Unterscheidung<br />

<strong>der</strong> Funktionen nur dann richtig funktioniert, wenn <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Körperschaften Personen agieren,<br />

die aufgrund ihrer dienstrechtlichen E<strong>in</strong>stufung Verantwortung übernehmen können und imstande<br />

s<strong>in</strong>d, die politischen Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Regierungsorgane umzusetzen. Das Fehlen solcher Mitarbeiter<br />

lässt ke<strong>in</strong>e Alternativen zwischen <strong>der</strong> obligatorischen Übertragung aller Führungsfunktionen auf den<br />

Geme<strong>in</strong>desekretär und <strong>der</strong> Übernahme dieser Funktionen durch den Bürgermeister und/o<strong>der</strong> Asses-<br />

52 Die Geme<strong>in</strong>desekretäre im übrigen Italien ohne Son<strong>der</strong>statut stehen im direkten Verhältnis zur jetzt<br />

eigens geschaffenen Agentur mit öffentlich-rechtlichem Charakter.<br />

53 http://www.prov<strong>in</strong>z.bz.it/gem/jus/jus9904_d.htm vom 10.02.02<br />

54 Bericht von Anton Gaiser: http://www.prov<strong>in</strong>z.bz.it/gem/jus/jus9904_d.htm<br />

55 Valent<strong>in</strong>, A.: S. 7<br />

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