Kommunales Management in der - GemNova.net
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wenn die Bescheide, gegen die berufen werden, von ihm erlassen wurden (vgl. 11.9 1.13.2 Berufung<br />
<strong>der</strong> Bürger, Seite 43).<br />
Der Vorstand ist somit Berufungs<strong>in</strong>stanz für Baubescheide (Baurecht) und allen Bescheide des Bürgermeisters<br />
im eigenen Wirkungsbereich (Steuervorschreibungen, wie z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer<br />
und Hundesteuer; Abgabenbescheide; Müllgebühren; etc.). Grundsätzlich legt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />
die Steuersätze fest, die <strong>der</strong> Bürgermeister mittels Bescheid den Bürgern vorschreibt. Gegen diese<br />
Bescheide können die Bürger beim Vorstand berufen, wenn sie glauben, sie seien <strong>in</strong> ihrem Falle nicht<br />
gerechtfertigt. Bleibt die Berufung erfolglos, kann sich <strong>der</strong> Bürger <strong>in</strong> nächster „Instanz“ an die Landesregierung<br />
als Vorstellungsbehörde wenden. Die Vorstellungsbehörde entscheidet jedoch nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Sache, son<strong>der</strong>n kontrolliert den Rechtsgang (die Vorstellungsbehörde prüft, ob <strong>der</strong> Bescheid ordnungsgemäß<br />
zustande gekommen ist).<br />
Der Bürger kann sich letztendlich an den VwGH wenden, um schriftlich Beschwerde gegen den Bescheid<br />
zu erheben.<br />
WEG EINER BERUFUNGSENTSCHEIDUNG BEI BESCHEIDEN DES BÜRGERMEISTERS<br />
ORDENTLICHE RECHSTMITTEL AUßERORDENTLICHE RECHTSMITTEL<br />
1. 2. 3. 4.<br />
Bürgermeister Geme<strong>in</strong>devorstand Landesregierung VwGH<br />
(Vorstellung) (Bescheidbeschwerde)<br />
1.9 FACHAUSSCHÜSSE<br />
Je größer e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de, umso größer die Bedeutung <strong>der</strong> Fachausschüsse, die <strong>in</strong> bestimmten Angelegenheiten<br />
anstelle des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates entscheiden 16 . Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at bestimmt, welche Fachausschüsse<br />
(z.B. Bauausschuss, F<strong>in</strong>anzausschuss, Personalausschuss, Kulturausschuss,<br />
Sportausschuss) gebildet werden, wie sich diese zusammensetzen und mit welchen Aufgaben die<br />
Ausschüsse beauftragt werden.<br />
15 http://data.kpv.at/lexikon/kpv_lex_def.htm<br />
16 Neuhofer, S. 161<br />
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