Kommunales Management in der - GemNova.net
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ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH<br />
Bund und Land können den Geme<strong>in</strong>den Aufgaben zur Erledigung übertragen, <strong>der</strong>en Umfang die Gesetze<br />
des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bestimmen. An<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> eigene Wirkungsbereich ist <strong>der</strong> übertragene<br />
Wirkungsbereich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Umfang nicht verfassungsrechtlich geschützt. 6 Die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches können aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl nicht vollständig aufgezählt<br />
werden, die nachfolgende Auflistung von Mitwirkungsverpflichtungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den ist lediglich<br />
e<strong>in</strong>e beispielhafte Veranschaulichung und ke<strong>in</strong>esfalls vollständig. Grundsätzlich kann aber gesagt<br />
werden, dass es nur wenige Gesetze gibt, die e<strong>in</strong>e Mitwirkungsverpflichtung im übertragenen Wirkungsbereich<br />
nicht vorsehen. Auch e<strong>in</strong>e verfassungsmäßige Beschränkung des Umfangs des übertragenen<br />
Wirkungsbereiches <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de besteht nicht. 7 Beim übertragenen Wirkungsbereich<br />
handelt es sich vorwiegend um Teil- o<strong>der</strong> Mitkompetenzen, die aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsökonomie<br />
und <strong>der</strong> Sach- und Bürgernähe bei den Geme<strong>in</strong>den besser aufgehoben s<strong>in</strong>d als bei den staatlichen<br />
Behörden. Diese Aufgaben s<strong>in</strong>d zwar sehr umfangreich, be<strong>in</strong>halten aber nur wenig<br />
Gestaltungspotential. 8<br />
Zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zählen u.a. 9 :<br />
� E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s Geburtenbuch<br />
� Führung <strong>der</strong> Personenstandsbücher<br />
� Durchführung von Eheschließungen<br />
� (polizeiliches) Meldewesen<br />
� Ausstellen des Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. Führung <strong>der</strong> Staatsbürgerschaftsevidenz<br />
� Durchführung statistischer Erhebungen (v.a. Volks-, Betriebs- und Viehzählungen,<br />
Nutzungserhebungen, etc.)<br />
� Führung <strong>der</strong> Wählerevidenz ( = Erfassung <strong>der</strong> Wahl- und Stimmberechtigten)<br />
� Erfassung <strong>der</strong> Wehrpflichtigen<br />
� Aufgaben im Interesse <strong>der</strong> Volksgesundheit zur Vermeidung und Bekämpfung von übertragbaren<br />
Krankheiten (Gesundheits- und Veter<strong>in</strong>ärpolizei)<br />
� Ausstellung von Tierpässen, Durchführung <strong>der</strong> Vieh- und Fleischbeschau, Beseitigung von<br />
Tierkadavern (Tierseuchengesetz, RGBl 177/1909)<br />
� Aufgaben im Rahmen <strong>der</strong> sozialen Betreuung (Auszahlung von Arbeitslosenunterstützungen,<br />
Entgegennahme und Ergänzung von Rentenanträgen, etc.)<br />
� Mitwirkung <strong>in</strong> Angelegenheiten <strong>der</strong> Gewässeraufsicht und des Gewässerschutzes<br />
(Wasserrechtsgesetz, BGBl 215/1959)<br />
6<br />
Österreichischer Geme<strong>in</strong>debund/Österreichischer Städtebund, 40 Jahre Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle<br />
1962 S.36<br />
7<br />
Neuhofer, Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>echt, S.317 ff<br />
8<br />
Österreichischer Geme<strong>in</strong>debund; Österreichischer Städtebund (Hrsg): (2002), S.34<br />
9<br />
beispielhafte Aufzählung, die ke<strong>in</strong>esfalls vollständig ist<br />
18