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Kommunales Management in der - GemNova.net

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1.9.1 Allgeme<strong>in</strong>e Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

� Amtsdauer: 6 Jahre<br />

� Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Funktionsperiode mit <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates<br />

� Vorberatung und Antragstellung <strong>in</strong> den Angelegenheiten, für die sie vom Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at o<strong>der</strong> Bür-<br />

germeister beauftragt wurden<br />

� Verantwortlichkeit gegenüber dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />

� Sitzungen f<strong>in</strong>den unter Ausschluss <strong>der</strong> Öffentlichkeit statt<br />

� Sitzungen f<strong>in</strong>den nach Zweckmäßigkeit statt<br />

(je nach Größe <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und Aufgabenumfang meist wöchentlich, mehrwöchig o<strong>der</strong> monat-<br />

lich)<br />

� Beschlussfähigkeit im FA bei Anwesenheit von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

� Nur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at darf E<strong>in</strong>sicht auf die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzungen haben<br />

� Die konstituierende Sitzung wird vom Bürgermeister e<strong>in</strong>berufen, alle weiteren grundsätzlich vom<br />

jeweiligen Obmann<br />

� BGM hat das Recht, Fachausschüsse zu Sitzungen e<strong>in</strong>zuberufen bzw. e<strong>in</strong>en Verhandlungsge-<br />

genstand auf die Tagesordnung setzen zu lassen<br />

� BGM ist berechtigt, an den Sitzungen von Fachausschüssen, denen er nicht angehört, mit bera-<br />

ten<strong>der</strong> Stimme teilzunehmen.<br />

� Der Geme<strong>in</strong>deamtsleiter kann als beratendes Mitglied h<strong>in</strong>zugezogen werden<br />

1.9.2 Aufgaben <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

Punkte, die im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschlossen werden, laufen üblicherweise durch e<strong>in</strong>en vorbereitenden<br />

und antragstellenden Fachausschuss. Meist handelt es sich um Aufgaben, für die sie vom Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />

o<strong>der</strong> vom Bürgermeister beauftragt wurden, Ausschüsse können aber auch selbständig tätig werden<br />

und Empfehlungen abgeben.<br />

Der Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at kann den Fachausschüssen noch zusätzliche Aufgaben übertragen, diese hängen<br />

jedoch von <strong>der</strong> jeweiligen Geme<strong>in</strong>de ab und werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsordnung näher def<strong>in</strong>iert. (z.B.<br />

Bauausschuss: Vergabe von kle<strong>in</strong>eren Bauaufträgen bis zu e<strong>in</strong>er bestimmten Preisobergrenze; Personalausschuss:<br />

Führen <strong>der</strong> Vorstellungsgespräche und Personalauswahl)<br />

1.9.3 Politiker und Bürger als Vertretung <strong>in</strong> den Fachausschüssen<br />

Jede politische Fraktion hat aufgrund ihrer Stärke im Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at e<strong>in</strong> Anrecht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em FA zu sitzen<br />

und auch das Vorschlagsrecht. Gewählt werden sie h<strong>in</strong>gegen vom Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at, <strong>der</strong> auch die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong> festsetzt 17 .<br />

17 TGO, § 24 Abs 1 lit b und Abs 2<br />

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