Kommunales Management in der - GemNova.net
Kommunales Management in der - GemNova.net
Kommunales Management in der - GemNova.net
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
D mittleren Dienst allg. Schulabschluss + Lehre<br />
E Hilfsdienst allg. Schulabschluss / ke<strong>in</strong> Schulabschluss<br />
Je nach Dienstjahren bzw. Vordienstzeiten (bereits geleistete Dienstjahre <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en [öffentlichen]<br />
Betrieb) wird <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bestimmte Entlohnungsstufe (= Gehaltsstufen 1-19) e<strong>in</strong>geteilt,<br />
die automatische Vorrückung <strong>in</strong> die nächst höhere Entlohnungsstufe erfolgt i.d.R. alle zwei Jahre.<br />
1.12.7 ENTLOHNUNG DER BEAMTEN<br />
Die Beamten werden zusätzlich zur Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe noch <strong>in</strong> acht Dienstklassen<br />
I-VIII e<strong>in</strong>geteilt. Innerhalb <strong>der</strong> Dienstklasse erfolgt die E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> die entsprechende Entlohnungsstufe.<br />
Dabei gilt: Je höher die Dienstklasse desto höher die Entlohnung, wobei die maximal zu<br />
erreichende Dienstklasse von <strong>der</strong> Entlohnungsgruppe abhängt.<br />
Dienstklasse (DK)<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximal zu erreichende DK <strong>der</strong> Entlohnungsgruppen A - C:<br />
Vorrückung und Beför<strong>der</strong>ung<br />
ENTLOHNUNGSGRUPPE DIENSTKLASSE (DK)<br />
A bis max. DK VIII<br />
B bis max. DK VII<br />
C bis max. DK V<br />
Wie die Vertragsbediensteten erhalten auch die Beamten alle zwei Jahre ihre automatische Vorrückung<br />
<strong>in</strong> die nächste Entlohnungsstufe. E<strong>in</strong>e Vorrückung <strong>in</strong> die nächste Dienstklasse wird nicht automatisch<br />
erteilt, son<strong>der</strong>n ist nur durch Beför<strong>der</strong>ung (nach Beför<strong>der</strong>ungsrichtl<strong>in</strong>ien) durch den<br />
Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at möglich. Auf e<strong>in</strong>e Beför<strong>der</strong>ung gibt es ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch.<br />
PERSONAL- UND VERWALTUNGSZULAGE<br />
Zu den geltenden gesetzlichen Bezügen erhalten die Beamten bzw. Vertragsbediensteten noch e<strong>in</strong>e<br />
monatliche Personal- und Verwaltungszulage.<br />
LEISTUNGSPRÄMIE BZW. VERWENDUNGSZULAGE<br />
Jede Geme<strong>in</strong>de entscheidet selbst, ob und <strong>in</strong> welcher Höhe e<strong>in</strong>e Leistungsprämie (für Vertragsbedienstete)<br />
bzw. e<strong>in</strong>e Verwendungszulage (für Beamte) an die Bediensteten ausgezahlt wird. Voraussetzung,<br />
um <strong>in</strong> den Genuss dieser zusätzlichen Prämie/Zulage zu kommen, muss e<strong>in</strong> Beamter<br />
m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dienstklasse V und e<strong>in</strong> Vertragsbediensteter <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gehaltsstufe 2 se<strong>in</strong>. Als Ausgangsbasis<br />
für die Berechnung dient <strong>der</strong> gesetzliche Ausgangsbetrag von € 1850,80, von dem e<strong>in</strong><br />
bestimmter Prozentsatz (von 1-100 %) auf den jeweiligen Mitarbeiter verteilt wird.<br />
41