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Kommunales Management in der - GemNova.net

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D mittleren Dienst allg. Schulabschluss + Lehre<br />

E Hilfsdienst allg. Schulabschluss / ke<strong>in</strong> Schulabschluss<br />

Je nach Dienstjahren bzw. Vordienstzeiten (bereits geleistete Dienstjahre <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en [öffentlichen]<br />

Betrieb) wird <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bestimmte Entlohnungsstufe (= Gehaltsstufen 1-19) e<strong>in</strong>geteilt,<br />

die automatische Vorrückung <strong>in</strong> die nächst höhere Entlohnungsstufe erfolgt i.d.R. alle zwei Jahre.<br />

1.12.7 ENTLOHNUNG DER BEAMTEN<br />

Die Beamten werden zusätzlich zur Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe noch <strong>in</strong> acht Dienstklassen<br />

I-VIII e<strong>in</strong>geteilt. Innerhalb <strong>der</strong> Dienstklasse erfolgt die E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> die entsprechende Entlohnungsstufe.<br />

Dabei gilt: Je höher die Dienstklasse desto höher die Entlohnung, wobei die maximal zu<br />

erreichende Dienstklasse von <strong>der</strong> Entlohnungsgruppe abhängt.<br />

Dienstklasse (DK)<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximal zu erreichende DK <strong>der</strong> Entlohnungsgruppen A - C:<br />

Vorrückung und Beför<strong>der</strong>ung<br />

ENTLOHNUNGSGRUPPE DIENSTKLASSE (DK)<br />

A bis max. DK VIII<br />

B bis max. DK VII<br />

C bis max. DK V<br />

Wie die Vertragsbediensteten erhalten auch die Beamten alle zwei Jahre ihre automatische Vorrückung<br />

<strong>in</strong> die nächste Entlohnungsstufe. E<strong>in</strong>e Vorrückung <strong>in</strong> die nächste Dienstklasse wird nicht automatisch<br />

erteilt, son<strong>der</strong>n ist nur durch Beför<strong>der</strong>ung (nach Beför<strong>der</strong>ungsrichtl<strong>in</strong>ien) durch den<br />

Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at möglich. Auf e<strong>in</strong>e Beför<strong>der</strong>ung gibt es ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch.<br />

PERSONAL- UND VERWALTUNGSZULAGE<br />

Zu den geltenden gesetzlichen Bezügen erhalten die Beamten bzw. Vertragsbediensteten noch e<strong>in</strong>e<br />

monatliche Personal- und Verwaltungszulage.<br />

LEISTUNGSPRÄMIE BZW. VERWENDUNGSZULAGE<br />

Jede Geme<strong>in</strong>de entscheidet selbst, ob und <strong>in</strong> welcher Höhe e<strong>in</strong>e Leistungsprämie (für Vertragsbedienstete)<br />

bzw. e<strong>in</strong>e Verwendungszulage (für Beamte) an die Bediensteten ausgezahlt wird. Voraussetzung,<br />

um <strong>in</strong> den Genuss dieser zusätzlichen Prämie/Zulage zu kommen, muss e<strong>in</strong> Beamter<br />

m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dienstklasse V und e<strong>in</strong> Vertragsbediensteter <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gehaltsstufe 2 se<strong>in</strong>. Als Ausgangsbasis<br />

für die Berechnung dient <strong>der</strong> gesetzliche Ausgangsbetrag von € 1850,80, von dem e<strong>in</strong><br />

bestimmter Prozentsatz (von 1-100 %) auf den jeweiligen Mitarbeiter verteilt wird.<br />

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