Kommunales Management in der - GemNova.net
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1.15 VERGABEVERFAHREN AN DRITTE<br />
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurde für die Geme<strong>in</strong>den bis 31. Juni 2002 <strong>in</strong> den §§ 76 – 80<br />
TGO 2001 geregelt. Seit spätestens 1. Juli 2003 werden die Vergabeverfahren <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den nun im<br />
Bundesvergabegesetz 2002 BGBl I 99/2002 (BVergG 2002) geregelt. Dieses Gesetz ist e<strong>in</strong>heitlich für<br />
ganz Österreich (E<strong>in</strong>heitliches Vergabegesetz für Bund, Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den), lediglich im Bereich<br />
<strong>der</strong> Rechtsmittel haben die Län<strong>der</strong> bis spätestens 30. Juni 2003 ihre eigenen Bestimmungen <strong>in</strong> Gesetze<br />
zu kleiden.<br />
Die Neuerungen s<strong>in</strong>d zum Teil durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs bed<strong>in</strong>gt, aber<br />
auch durch verschiedene neue Entwicklungen im Geme<strong>in</strong>schaftsrecht und Anliegen, die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Praxis <strong>der</strong> Auftragsvergabe ergeben haben 24 .<br />
E<strong>in</strong> weiterer Grund war die Vere<strong>in</strong>heitlichung des gesamten österreichischen Vergaberechts, das <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Vielzahl unterschiedlicher Gesetze geregelt war. Österreichweit vere<strong>in</strong>heitlicht wurden die Regeln<br />
für das Vergabeverfahren, aber nicht die Vergabekontrolle. Diese bleibt weiterh<strong>in</strong> zwischen Bund<br />
und Län<strong>der</strong>n geteilt.<br />
Das BVergG 2002 beruht <strong>in</strong>haltlich wie bisher auf den Vorgaben des Geme<strong>in</strong>schaftsrechts und <strong>der</strong><br />
österreichischen, vergaberechtlichen Tradition, wie sie vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> ÖNORM A 2050 zum Ausdruck<br />
kommt. Es übernimmt viele Regelungen des alten Gesetzes unverän<strong>der</strong>t, an<strong>der</strong>e än<strong>der</strong>t es ab, e<strong>in</strong>ige<br />
erlässt es neu. So gesehen handelt es sich um e<strong>in</strong>e umfangreiche Novelle zum BVergG 1997.<br />
1.15.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DES VERGABEVERFAHRENS<br />
BESONDERHEITEN BEI PLANUNGSAUFTRÄGEN 25<br />
Früher waren – auch gemäß ÖNORM A 2050 – Unternehmer, die an den Vorarbeiten für e<strong>in</strong>e Ausschreibung<br />
unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beteiligt waren grundsätzlich vom Wettbewerb auszuschließen.<br />
Dies führte oft zu Unklarheiten ob Planer, die Vorstudien o<strong>der</strong> Entwürfe für Projekte bearbeitet hatten,<br />
nunmehr auch für die eigentliche Planung herangezogen werden dürften. Jetzt ist klargestellt, dass es<br />
sich bei diesen „Vorarbeiten“ um die „Erarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen für das Vergabeverfahren“ handelt.<br />
E<strong>in</strong> Ausschluss f<strong>in</strong>det nur dann statt, wenn durch die Teilnahme e<strong>in</strong> fairer und lauterer Wettbewerb<br />
ausgeschlossen wäre.<br />
Es wird jetzt auch möglich, dass Dienstleistungsaufträge <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung vergeben werden können, wenn sie e<strong>in</strong>em Grundentwurf entsprechen und dieser<br />
Entwurf Gegenstand des ersten Auftrages war. Dies ersche<strong>in</strong>t <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Planungsbereich<br />
zielführend, da jene Planer, die sich mit e<strong>in</strong>em Problem schon befasst haben dann auch bei <strong>der</strong> Detailplanung<br />
herangezogen werden dürfen.<br />
Ebenso <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden können<br />
geistig-schöpferische Dienstleistungen, <strong>der</strong>en geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer unter<br />
24 www.fgw.at/wbfoe/2002-4/gut.pdf (5.2.04) Ass.-Prof. Dr. Brigitte Gutknecht (BvergG 2002)<br />
25 http://www.heid<strong>in</strong>ger-schwarzl.at/Geme<strong>in</strong>de<strong>in</strong>fos/vergabegesetze_neu.htm 5.2.04<br />
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