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GESELLSCHAFTSVERTRAG

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verhindern, ohne sich offen zum Verfassungsbruch und als Staatsfeind zu bekennen.<br />

Diese Versammlungen, die nur die Aufrechterhaltung des Gesellschaftsvertrages<br />

zum Gegenstand haben, müssen immer durch zwei Anträge eröffnet<br />

werden, die niemals gestrichen werden dürfen und getrennt zur Abstimmung<br />

kommen:<br />

Erstens: Ist der Träger der Staatsgewalt damit einverstanden, die bestehende<br />

Regierungsform beizubehalten?<br />

Zweitens: Ist das Volk damit einverstanden, die Regierung den augenblicklich<br />

mit ihr Beauftragten zu belassen 1 ?<br />

Ich setze hier etwas voraus, was ich glaube bewiesen zu haben: daß es<br />

nämlich im Staat kein Grundgesetz gibt, das nicht widerrufen werden kann,<br />

den Gesellschaftsvertrag nicht ausgenommen. Denn wenn alle Staatsbürger<br />

zusammenträten, um diesen Vertrag einstimmig zu lösen, kann kein Zweifel<br />

darüber bestellen, daß er gesetzlich gelöst ist. Grotius ist sogar der Ansicht,<br />

daß jeder seine Staatszugehörigkeit aufgeben und Freiheit und Eigentum dadurch<br />

zurückerhalten kann, daß er das Land verläßt 2 . Es wäre aber sinnlos,<br />

wenn die Gesamtheit aller Staatsbürger nicht tun dürfte, wozu jeder einzelne<br />

das Recht hat.<br />

1 Das von Krisen erschütterte Frankreich legte einem weitschauenden Geist wie Rousseau solche<br />

Gedanken nahe. Es sind nur noch 17 Jahre bis zur Revolution! Lenin hat diesen Gedanken übernommen<br />

und so formuliert: “Eine revolutionäre Krise tritt ein, wenn die Regierenden nicht mehr weiter<br />

können und die Regierten nicht mehr so weiter wollen.“<br />

Es ist klar, die sogenannte “Wende“ in der DDR des Jahres 89 war eine Revolution. Aber die<br />

gesellschaftstragenden Kräfte hören dieses Wort nicht gern.<br />

2 Natürlich nur, wenn man damit nicht sich einer Pflicht oder einer Dienstleitung gegen sein<br />

Vaterland in einem Augenblick entziehen will, wo es uns braucht. In diesem Fall wäre die<br />

Entfernung ein strafbares Vergehen; es wäre keine Auswanderung, sondern Fahnenflucht.<br />

[JJR]<br />

So legte die erste Verfassung Sachsens von 1831 fest, daß jeder ohne eine Nachsteuer zu<br />

entrichten, das Land jederzeit verlassen darf. Wie die sozialistische DDR den Ausreisewunsch<br />

behandelte, ist bekannt.<br />

Im heutigen Deutschland ist die Ausreise jedermann freigestellt, das gilt insbesondere für<br />

kriminelle und / oder sozialleistungsempfangende Ausländer.<br />

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