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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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2. Kapitel: Bundesversammlung<br />

§ 48 Zweikammersystem<br />

I. Herkommen und Funktion des Zweikammersystems<br />

II. Elemente des Zweikammersystems (NR = Volk / STR = Kantone) in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz<br />

<strong>1.</strong> Unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Zusammensetzung der beiden Kammern<br />

2. Glei<strong>ch</strong>bere<strong>ch</strong>tigung der beiden Kammern<br />

a) Glei<strong>ch</strong>e Sa<strong>ch</strong>kompetenzen von National- und Ständerat<br />

b) Glei<strong>ch</strong>stellung im Ges<strong>ch</strong>äftsgang der Bundesversammlung<br />

c) Erfordernis der Zustimmung bieder Kammern für Bundesbes<strong>ch</strong>lüsse<br />

3. Getrennte Beratung in beiden Kammern Ausnahmen müssen ausdrückli<strong>ch</strong> in einem<br />

Gesetz erwähnt sein z.B. Wahlen<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 113/145<br />

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