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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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• VerGerBe wegen des Gegenstandes der Verfügung, des Sa<strong>ch</strong>gebietes oder aus ver-<br />

fahrensre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Gründen ausges<strong>ch</strong>lossen?<br />

• zulässige Bes<strong>ch</strong>werdegründe?<br />

• Legitimation der Bes<strong>ch</strong>werdeführerinnen/-führer?<br />

• Bes<strong>ch</strong>werdefrist eingehalten?<br />

• Bes<strong>ch</strong>werdeform eingehalten?<br />

Sa<strong>ch</strong>urteilsvoraussetzungen der Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tsbes<strong>ch</strong>werde<br />

<strong>1.</strong> Liegt ein anfe<strong>ch</strong>tbarer Ents<strong>ch</strong>eid vor?<br />

2. Hat eine zulässige Vorinstanz ents<strong>ch</strong>ieden?<br />

3. Ist die Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tsbes<strong>ch</strong>werde kraft Subsidiarität ausges<strong>ch</strong>lossen?<br />

4. Ist die Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tsbes<strong>ch</strong>werde wegen des Gegenstandes der Verfügung, des Sa<strong>ch</strong>gebietes<br />

oder aus verfahrensre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Gründen ausges<strong>ch</strong>lossen?<br />

5. Sind die vorgebra<strong>ch</strong>ten Bes<strong>ch</strong>werdegründe zulässig?<br />

6. Sind die Bes<strong>ch</strong>werdeführer partei- und prozessfähig?<br />

7. Sind die Bes<strong>ch</strong>werdeführer zur Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tsbes<strong>ch</strong>werde legitimiert?<br />

8. Ist die Bes<strong>ch</strong>werdefrist eingehalten?<br />

9. Ist die Bes<strong>ch</strong>werdeform eingehalten?<br />

Art. 5 Abs. 1 Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)<br />

1 Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die si<strong>ch</strong> auf öffentli<strong>ch</strong>es<br />

Re<strong>ch</strong>t des Bundes stützen und zum Gegenstand haben:<br />

a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Re<strong>ch</strong>ten oder Pfli<strong>ch</strong>ten;<br />

b. Feststellung des Bestehens, Ni<strong>ch</strong>tbestehens oder Umfanges von Re<strong>ch</strong>ten oder<br />

Pfli<strong>ch</strong>ten;<br />

Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von<br />

Re<strong>ch</strong>ten oder Pfli<strong>ch</strong>ten, oder Ni<strong>ch</strong>teintreten auf sol<strong>ch</strong>e Begehren.<br />

Legitimation zur Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tsbes<strong>ch</strong>werde<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 141/145<br />

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