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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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Eheli<strong>ch</strong>e Beziehungen Ni<strong>ch</strong>teheli<strong>ch</strong>e, heterosexuelle<br />

Beziehungen<br />

Ehefreiheit (Art. 12 EMRK,<br />

Art. 14 BV)<br />

Ni<strong>ch</strong>teheli<strong>ch</strong>e, homosexuelle Beziehungen<br />

Familienleben (Art. 8 EMRK, Art. 13 BV) ?<br />

Freizügigkeitsabkommen<br />

Art. 7 Sonstige Re<strong>ch</strong>te<br />

Privatleben (Art. 8 EMRK, Art. 13<br />

BV)<br />

Die Vertragsparteien regeln insbesondere die folgenden mit der Freizügigkeit zusammenhängenden<br />

Re<strong>ch</strong>te gemäss Anhang I:<br />

d) Aufenthaltsre<strong>ch</strong>t der Familienangehörigen, ungea<strong>ch</strong>tet ihrer Staatsangehörigkeit<br />

Anhang I über die Freizügigkeit<br />

Art. 3 Familienangehörige<br />

...<br />

(2) Als Familienangehörige gelten ungea<strong>ch</strong>tet ihrer Staatsangehörigkeit:<br />

a) der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t 21 Jahre alt sind oder<br />

denen Unterhalt gewährt wird;<br />

b) die Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt<br />

gewährt wird;<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 31/145<br />

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