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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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No<strong>ch</strong> zur Verfahrenstheorie:<br />

− Haben wir bereits gesehen, es wird eine Einheitsbes<strong>ch</strong>werde eingeführt.<br />

− Aber was passiert eigentli<strong>ch</strong>, wenn alle Re<strong>ch</strong>tsmittel in der CH ausges<strong>ch</strong>öpft wurden:<br />

Europa: Können wir an den Geri<strong>ch</strong>tshof in Strassburg gelangen:<br />

• Die Klare soll subsidiär sein. Allerdings verfolgen die in Strassburg kein strenge Praxis.<br />

• Keine anonymen Klagen zugelassen<br />

• 6 Monate ist die Klagefrist. Dies ist relativ kurz bedenkt man, dass die Klages<strong>ch</strong>rift in<br />

Französis<strong>ch</strong> oder Englis<strong>ch</strong> verfasst werden soll.<br />

• EMRK unterworfen<br />

• Dur<strong>ch</strong> Beitritt ‚s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong>er’ Staaten etwas ges<strong>ch</strong>wä<strong>ch</strong>t.<br />

International: Kein Geri<strong>ch</strong>t<br />

Gibt aber folgende Re<strong>ch</strong>ts<strong>ch</strong>utzme<strong>ch</strong>anismen:<br />

2. Beri<strong>ch</strong>tsverfahren<br />

Kann auf Verlangen eines Staates (bin i<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t ganz si<strong>ch</strong>er...) oder auf<br />

Antrag des Comités, eine Stellungsnahme zu einer vorgelegten Rüge<br />

von einem Land verlangt werden. Zu dieser Stellungsnahme nimmt der<br />

Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsaus<strong>ch</strong>uss öffentli<strong>ch</strong> Stellung.<br />

3. Staatenbes<strong>ch</strong>werde<br />

Einzelne Staaten müssen dieses Bes<strong>ch</strong>werdeverfahren akzeptieren. In der Praxis eher selten<br />

und s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong>.<br />

4. Individualbes<strong>ch</strong>werde<br />

Au<strong>ch</strong> hier eine Ratifikation der entspre<strong>ch</strong>enden Länder erforderli<strong>ch</strong>.<br />

CH hat weder Staatenbes<strong>ch</strong>werde no<strong>ch</strong> Individualbes<strong>ch</strong>werde ratifiziert. Beim Int. Geri<strong>ch</strong>tshof können keine<br />

individuellen Bes<strong>ch</strong>werden deponiert werden.<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 145/145<br />

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