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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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§ 13 Re<strong>ch</strong>t auf Ehe und Familie<br />

I. S<strong>ch</strong>utzobjekt<br />

II. Eins<strong>ch</strong>ränkungen<br />

<strong>1.</strong> Ehehindernisse des ZGB<br />

2. Eins<strong>ch</strong>ränkungen für Gefangene<br />

Art. 8 EMRK - Re<strong>ch</strong>t auf A<strong>ch</strong>tung des Privat- und Familienlebens<br />

(1) Jede Person hat das Re<strong>ch</strong>t auf A<strong>ch</strong>tung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer<br />

Korrespondenz.<br />

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Re<strong>ch</strong>ts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzli<strong>ch</strong><br />

vorgesehen ist und in einer demokratis<strong>ch</strong>en Gesells<strong>ch</strong>aft notwendig ist für die nationalen oder öffentli-<br />

<strong>ch</strong>e Si<strong>ch</strong>erheit, für das wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Wohl des Landes, zur Aufre<strong>ch</strong>terhaltung der Ordnung, zur<br />

Verhütung von Straftaten, zum S<strong>ch</strong>utz der Gesundheit oder der Moral oder zum S<strong>ch</strong>utz der Re<strong>ch</strong>te und<br />

Freiheiten anderer.<br />

Art. 4 ANAG<br />

Die Behörde ents<strong>ch</strong>eidet, im Rahmen der gesetzli<strong>ch</strong>en Vors<strong>ch</strong>riften und der Verträge mit dem<br />

Ausland, na<strong>ch</strong> freiem Ermessen über die Bewilligung von Aufenthalt und Niederlassung.<br />

Re<strong>ch</strong>tsansprü<strong>ch</strong>e auf fremdenpolizeili<strong>ch</strong>e Bewilligung<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong> kein Re<strong>ch</strong>tsanspru<strong>ch</strong> auf Bewilligung (Art. 4 ANAG).<br />

Ausnahmsweise besteht ein Re<strong>ch</strong>tsanspru<strong>ch</strong>:<br />

• ANAG: Art. 7 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 2 ANAG<br />

• bilaterale Staatsverträge: z.B. „Italiener“-Abkommen (SR 0.142.114.548) und Niederlassungsverträge<br />

• Freizügigkeitsabkommen: Art. 7 lit. d und Art. 3 Abs. 1 Anhang I über die Freizügigkeit<br />

• EMRK: Art. 8 EMRK<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 29/145<br />

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