www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi
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§ 49 Nationalrat<br />
I. Zusammensetzung des Nationalrates<br />
<strong>1.</strong> Nationalrat als Volksvertretung<br />
2. Feste Zahl von 200 Sitzen (Art. 149 Abs. 1 BV)<br />
3. Verteilung der Sitze auf die Kantone (Art. 149 Abs. 4 BV;<br />
Art. 16 f. BPR) Wohnbevölkerung Züri<strong>ch</strong> Bern Wadt 1/3 der Mandate<br />
II. Wahlbere<strong>ch</strong>tigung (Art. 136 BV; Art. 1 ff. BPR)<br />
III. Wählbarkeit (Art. 143 i.V m. Art. 136 Abs. 1 BV und Art. 2 BPR)<br />
Wohnsitz in der S<strong>ch</strong>weiz ni<strong>ch</strong> terforderli<strong>ch</strong> Ruedi Baumann<br />
IV Unvereinbarkeit<br />
<strong>1.</strong> Unters<strong>ch</strong>ied zur fehlenden Wählbarkeit: kann geheilt werden<br />
2. Unvereinbarkeit mit anderen Bundesämtern: Ni<strong>ch</strong>t STR / BE / B'ri<strong>ch</strong>ter<br />
3. Bedeutung der Unvereinbarkeitsbestimmungen des kantonalen Re<strong>ch</strong>ts in kant. Re<strong>ch</strong>t z-T- RR<br />
& NR mögli<strong>ch</strong><br />
V Wahlverfahren<br />
<strong>1.</strong> Direkte Wahl: BV s<strong>ch</strong>reibt vor, dass Mitglieder des NR in direkter Wahl (keine Wahlmänner)<br />
bestimmt werden müssen<br />
2. Verhältniswahlverfahren:<br />
- Majorz: Mehrheitswahlsystem; gewählt sind die Kandidaten, wel<strong>ch</strong>e die hö<strong>ch</strong>ste<br />
Stimmenzahl (relative Mehr) oder mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen<br />
(absolutes Mehr) erzielt haben. Ständerat<br />
- Proporz: Sitze werden im Verhältnis der Stimmen verteilt, wel<strong>ch</strong>e für die Parteien<br />
oder ihre Kandidaten abgegeben wurden. > Proporz ermögli<strong>ch</strong>t eine Verteilung<br />
die besser dem eff. Stärkeverhältnis der Parteien entspri<strong>ch</strong>t. Nationalrat, seit<br />
1918, Kanton muss Liste bereinigen und veröffentli<strong>ch</strong>en<br />
3. Wahlkreise: jeder Kanton=1 Wahlkreis; CH kein bundesweiter Proporz= kant. Proporz<br />
4. Wahlvors<strong>ch</strong>läge: Jeder Wahlvors<strong>ch</strong>lag muss von Stimmbere<strong>ch</strong>tigten des Wahlkreises unterzei<strong>ch</strong>net<br />
sein. Ein Kandidat darf ni<strong>ch</strong>t in mehreren Wahlvors<strong>ch</strong>lägen eines Wahlreises oder in<br />
mehreren Wahlkreisen auftreten. Unters<strong>ch</strong>riftenzahl häängt von Anzahl Stimmbre<strong>ch</strong>tigten im<br />
Wahlkreis ab.<br />
5. Wahlakt: Nationalratswahl = System der Listenwahl; Panas<strong>ch</strong>ieren; Kumulieren. Hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong><br />
6. Ermittlung der Ergebnisse:<br />
a) Ermittlung der Partei- oder Listenstimmen: Eine Partei oder Liste erhält so viele Stimmen,<br />
als Kandidaten von ihr Stimmen erhalten haben; au<strong>ch</strong> Panas<strong>ch</strong>ierstimmen. Nationalratswahlen<br />
ni<strong>ch</strong>t im System der Listenstimmenkonkurrenz.<br />
b) Verteilung der Mandate auf die Parteien oder Listen: Partei hat Anspru<strong>ch</strong> auf so viele<br />
Mandate, wie Parteistimmen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stimmen erzielt wurden.<br />
c) Ermittlung der Gewählten und der Ersatzleute: Kandidaten sind gewählt, mit den<br />
meisten Stimmen (im Rahmen der von der Liste erzielten Mandate).<br />
Zusammenfassung Häfelin Haller<br />
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