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www.chillingpeople.ch 1. Teil: Grundlagen - Kobi

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4. Re<strong>ch</strong>tsgrundlage<br />

Früher 1975 <strong>Teil</strong>gehalt der Meinungsfreiheit. Heute eigenständiges Re<strong>ch</strong>t Art. 21 BV,<br />

S<strong>ch</strong>utz Art. 10 EMRK.<br />

5. Was ist Kunst/S<strong>ch</strong>utzobjekt<br />

Es gibt keinen abs<strong>ch</strong>ließenden Kunstbegriff, sondern er ist dynamis<strong>ch</strong> gestaltet. Will<br />

auf besondere Weise Existenz des Mens<strong>ch</strong>en aufzeigen (au<strong>ch</strong> auf anstößige,<br />

s<strong>ch</strong>ockierende Art) führt deshalb oft zu Konflikten dem Staat.<br />

6. Eins<strong>ch</strong>ränkungen<br />

Dur<strong>ch</strong> privat Re<strong>ch</strong>t, dur<strong>ch</strong> Strafre<strong>ch</strong>t (Verbot der Pornographie); sol<strong>ch</strong>e Bestimmungen<br />

s<strong>ch</strong>ränken die Kunstfreiheit ein.<br />

Fall 24<br />

Falls die Gemeinde das Kind aufnehmen würde und die Eltern die Kosten übernehmen<br />

werden; JA<br />

Fall 25<br />

Vers<strong>ch</strong>iedene Grundre<strong>ch</strong>te tangiert: Persönli<strong>ch</strong>keitsre<strong>ch</strong>t, Wissens<strong>ch</strong>aftsfreiheit.<br />

Strafdaten (wie au<strong>ch</strong> Daten über Gesundheit, Geisteszustand) sind ho<strong>ch</strong> sensibel,<br />

deshalb muss der Anspru<strong>ch</strong> auf Bekanntgabe relativ ho<strong>ch</strong> sein.<br />

Wie weit geht der Anspru<strong>ch</strong> auf Persönli<strong>ch</strong>keitss<strong>ch</strong>utz an andere Generationen über?<br />

Antwort steht im Privat Re<strong>ch</strong>t. Die Frage ab wann dürfen Behörden Akten öffnen ist<br />

natürli<strong>ch</strong> wieder eine Staatsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Frage; in der Regel 50 Jahre na<strong>ch</strong> Todestag.<br />

(BGE 127 I 145). Heute ist das Problem mit der Spei<strong>ch</strong>erung der Computerdaten aktuell<br />

(Storage).<br />

Hier wäre eine Subsumption unter die Medienfreiheit au<strong>ch</strong> mögli<strong>ch</strong>.<br />

Zusammenfassung Häfelin Haller 49/145<br />

<strong>www</strong>.<strong><strong>ch</strong>illingpeople</strong>.<strong>ch</strong>

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